Ein solcher Unfall hätte verhindert werden können, darin sind sich Anklage und Verteidigung einig. Er sei durch das Wechseln der Musik auf seinem Handy abgelenkt gewesen, so der 24-jährige Beschuldigte in der Befragung vom Mittwochmorgen durch den Verfahrensleiter. So kam es, dass sein Fahrzeug am Mittag des 3. April letzten Jahres auf der A1 zwischen Uzwil und Gossau auf den Pannenstreifen geriet – und dabei einen 24-jährigen Pannenhelfer erfasste. Dieser war von einem 50-jährigen Fahrer eines Lieferwagens wegen eines Defekts des linken Vorderreifens aufgeboten worden und hatte sich um die besagten Reifen gekümmert. Der Pannenhelfer wurde bei der Kollision in den Fahrer des Lieferwagens geschleudert. Noch am Abend des Unfalltags verstarb der Pannenhelfer im Spital. Der 50-jährige Lenker wurde mit diversen Verletzungen ins Spital gebracht, wo er operiert wurde und wenige Wochen später an den direkten Folgen des Unfalls verstarb.
18 Monate, Genugtuung und Verfahrenskosten
Dass der Beschuldigte nach dem Aufprall sofort zur Unfallstelle geeilt sei, die Rega alarmiert und sich auch danach an der Unfallstelle korrekt verhalten habe, habe sich strafmildernd ausgewirkt, so der Richter. Auch strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass der Beschuldigte von Anfang an geständig und kooperativ gewesen sei, Reue gezeigt und die Opferfamilien um Verzeihung gebeten habe. Das Geständnis sei ein Aufrichtiges gewesen, keines, das nur zugebe, was ohnehin schon bekannt sei, so der leitende Richter weiter. Und trotzdem: Die Kreisrichter haben ihn am Mittwoch der mehrfachen fahrlässigen Tötung sowie der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Deshalb haben sie den 24-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss er den Opferfamilien Genugtuungen zahlen, gesamthaft in der Höhe von 53 000 Franken. Auch die Verfahrenskosten werden ihm auferlegt. Allfällige weitere Genugtuungs- und Schadenersatzforderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen.
_______________________________________________________________________________
So hat hallowil.ch vor der Urteilsverkündung berichtet:
Vor fast einem Jahr kam es zu einem heftigen Unfall auf dem Pannenstreifen der A1 zwischen Uzwil und Gossau, weil ein Autolenker wegen seines Handys vom Verkehr abgelenkt war. In der Folge verstarben zwei Männer. Der Unfallverursacher muss sich heute vor dem Kreisgericht Wil verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Lenker wegen fahrlässiger Tötung und wegen der groben Verletzung von Verkehrsregeln einen Freiheitsentzug von 18 Monaten sowie Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen.
Ein solcher Unfall hätte verhindert werden können, darin sind sich Anklage und Verteidigung einig. Er sei durch das Wechseln der Musik auf seinem Handy abgelenkt gewesen, so der Beschuldigte in der Befragung durch den Verfahrensleiter. Seit dem Unfall vom letzten April sei das Gefühl, in einem Auto zu sitzen, ein Merkwürdiges. Selbst ein Auto gelenkt habe er seit dem Unfall nicht mehr, ausserdem befände er sich in einer Psychotherapie, führt er weiter aus. Es sei schwierig, seine Gefühle zu beschreiben, aber er hoffe, dass das Leben der beiden Opferfamilien mit schönen Momenten weitergehen könne, wird er zum Ende des Verfahrens leise sagen.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den beschuldigten Autolenker wegen fahrlässiger Tötung und der groben Verletzung der Verkehrsregeln eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Diese Forderungen aus der Anklageschrift werden im Wesentlichen auch von der Verteidigung akzeptiert, selbst in puncto Strafmass fordern die Parteien Ähnliches: Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Diese sei bedingt auszusprechen, und zwar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verteidigung fordert dagegen eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und 180 Tagessätzen à 60 Franken, ebenfalls bei einer Probezeit von zwei Jahren. In eine Freiheitsstrafe umgerechnet entsprächen diese 180 Sätze ebenfalls sechs Monaten, hält der Verteidiger fest.
Urteil heute 16 Uhr erwartet
Uneins sind sich Anklage und Verteidigung vor allem in Bezug auf Genugtuungs- und Schadenersatzklagen: So fordert die Verteidigung, diese Forderungen auf den Zivilweg zu verweisen, die Anklage macht das «Adhäsionsverfahren» geltend und fordert demnach, bei der Urteilsverkündung von heute 16 Uhr auch bereits diese Forderungen beraten zu haben und das korrespondierende Recht zu sprechen.
Das Urteil soll um 16 Uhr verkündet werden. hallowil.ch berichtet an dieser Stelle weiter.
_______________________________________________________________________________
Nach Unfall auf A1 mit zwei Toten: Gerichtsverhandlung am Mittwoch (11.2.20)
Im April des vergangenen Jahres starben nach einem Unfall auf der Autobahn zwischen Uzwil und Gossau auf dem Pannenstreifen zwei Männer. Die Staatsanwaltschaft fordert für den beschuldigten Autolenker wegen fahrlässiger Tötung eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Pikant: Der Unfall-Lenker soll mit dem Handy beschäftigt gewesen sein. Die Gerichtsverhandlung findet morgen Mittwoch statt.
Laut Anklageschrift versuchten die beiden Männer auf dem Pannenstreifen einen Reifen zu wechseln, als einer von ihnen von einem vorbeifahrenden Auto erfasst und gegen den anderen geschleudert wurde. Der Beschuldigte, ein 24-jähriger Mann, war gemäss Staatsanwaltschaft abgelenkt, weil er damit beschäftigt war, auf seinem Mobiltelefon die Musik zu wechseln.
Laut der Staatsanwaltschaft achtete der Angeklagte dabei während zwei bis drei Sekunden nicht auf die Autobahn. In dieser Zeit habe er bei einem Fahrtempo von rund 110 km/h eine Strecke von 60-90 Metern «quasi im Blindflug» zurückgelegt und mit der rechten Fahrzeugseite den vorderen der beiden Männer erfasst. Der jüngere der beiden Männer, 24-jährig, verstarb kurz nach dem Unfall. Der ältere, ein 50-Jähriger, drei Wochen später an einem Herzkreislaufstillstand. Auch sein Tod ist gemäss Anklageschrift auf die durch den Unfall erlittenen Verletzungen zurückzuführen.
Vorwurf: Konkrete Gefahr geschaffen
Der Beschuldigte habe durch die «handybedingte Abgelenktheit» eine «konkrete und ernstliche Gefahr für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer» geschaffen und diese «zumindest billigend in Kauf genommen», heisst es in der Anklageschrift. Ausserdem habe er «jederzeit damit rechnen müssen, dass sich Fahrzeuge oder Personen auf dem Pannenstreifen befinden».
Heute Mittwoch muss sich der Lenker vor dem Kreisgericht Wil in Flawil verantworten. Die Staatanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
hallowil.ch wird heute Mittwoch über die Verhandlung am Kreisgericht berichten.
_______________________________________________________________________________
So berichtete hallowil.ch nach dem Tod des zweiten Unfallopfers (24.4.19)
Am Mittwoch, 3. April , kurz vor 12:20 Uhr, hat ein 24-jähriger Autofahrer auf der Autobahn A1 zwischen Uzwil und Gossau zwei Männer im Alter von 24 und 50 Jahren angefahren. Das 24-jährige Unfallopfer ist bereits am Unfalltag an seinen Verletzungen verstorben. «In der Nacht auf heute ist auch das 50-jährige Unfallopfer, ein in Deutschland wohnhafter Mazedonier, im Spital verstorben. Es wird abgeklärt, inwiefern der Tod mit dem Unfall im Zusammenhang steht», informiert die Kantonspolizei St. Gallen in einer Medienmitteilung. (kapo)
______________________________________________________________________________
So hat «hallowil.ch» am Unfalltag berichtet (3.4.19)
Ein 50-jähriger Fahrer eines Kleinbusses musste aufgrund eines Reifenschadens auf dem Pannenstreifen anhalten. Der aufgebotene, 24-jährige Pannenhelfer und er versuchten anschliessend den Schaden am vorderen, linken Reifen zu beheben und befanden sich auf der Fahrbahn-zugewandten Seite. Gleichzeitig fuhr ein 24-jähriger Autofahrer auf dem Normalstreifen Richtung St.Gallen. Dabei erfasste das Auto die beiden Männer. Der Pannenhelfer wurde dabei schwer verletzt und musste nach der Erstbetreuung durch den Rettungsdienst von der Rega ins Spital geflogen werden. Der Fahrer des Kleinbusses wurde ebenfalls unbestimmt verletzt und wurde vom Rettungsdienst ins Spital gebracht. Am frühen Abend dann die traurige Gewissheit: Ein 24-jähriges Unfallopfer ist seinen schweren Verletzungen erlegen. Es handelt um einen Mann aus der Region Wil, der mazedonischer Staatsangehöriger war.
Aufgrund des Unfalls wurde die Autobahn A1 ab Uzwil Richtung St.Gallen für rund eine Stunde gesperrt. Nebst mehreren Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen, dem Rettungsdienst und der Rega stand auch die zuständige Feuerwehr für die Strassenrettung und die Verkehrsführung im Einsatz. Noch bis weit in den Nachmittag hinein staute es. (kapo)
