Ursprünglich bestand Wil vor allem aus der Altstadt. Auf dem ganzen Gemeindegebiet lebten lediglich rund 1100 Personen. Trotz der ehemals vergleichsweise geringen Bevölkerungszahl, waren alleine in der Altstadt rund 20 Gaststuben zu finden. Ein wesentlicher Grund für die Dichte an Lokalen ist das Marktrecht , das Wil seit 1301 besass. Auf Vermittlung von Abt Ulrich Rösch erhielt Wil 1472 durch Kaiser Friedrich gar ein erweitertes Marktrecht zugesprochen. Es brachte einen zusätzlichen wirtschaftlichen Aufschwung mit sich. Auf dem Goldenen Boden, wie der Hofplatz auch genannt wird, herrschte häufig Markttreiben.  

Die heutige «Trinkstube zum Hartz» ist die erste urkundlich erwähnte Gaststätte. Im Jahr 1416 taucht sie in Aufzeichnungen erstmals auf. Aus nicht überlieferten Gründen wurde das Gebäude 1585 durch einen Neubau ersetzt. 1612 wurde es umgebaut, um dem sich vergrössernden Obstmarkt mehr Platz zu schaffen. Die vielen Händler, die sich in der Äbtestadt verpflegen und nächtigen wollten, liessen die Kassen klingeln. Zudem suchten auch durchziehende Pilger eine Unterkunft. Und auch reisende Söldner, sogenannte Reisläufer, machten gelegentlich in Wil Station. All dies machte Wil zu einem florierenden Städtchen.

Beizen sanierten die Strassen

Auf den verkauften Wein mussten die Wirte eine Steuer, Umgeld genannt, abliefern Die Gasthäuser sorgten auf diese Weise für einen ansehnlichen Ertrag in der Stadtkasse. Dieser wurde vor allem für den Unterhalt von Strassen und von öffentlichen Gebäuden eingesetzt.

Doch die einträgliche Gastronomie hatte mit dem Alkohol auch eine weniger erfreuliche Kehrseite. Die Wirte hatten Gäste, die Gotteslästerung ausübten, übel fluchten, Frevel und Unzucht betrieben oder Aufruhr verursachten, den Behörden zu melden. Auch die verbreiteten rituellen Trinkgelage, so genanntes Zutrinken, wurde von der Obrigkeit bekämpft, weil es zu massiver Trunkenheit führte. 


Arrest im Glockenturm zu St. Niklaus

Beim Zechen wird es bekanntlich gerne etwas lauter. Die Stadtoberen mussten die ausgelassenen Wirtshausbesucher in die Schranken weisen: nach dem abendlichen Läuten der Glocke des Stadtthors durfte in den Gassen niemand mehr singen, pfeifen, trommeln oder Geige spielen. Und nach zehn Uhr nachts durfte sich keiner mehr ohne wichtigen Grund auf den Gassen zeigen, andernfalls drohte eine Geldbusse sowie Arrest im Glockenturm zu St. Nikolaus. Den Wirten war es gemäss behördlicher Anordnung ab seiner bestimmten Stunde nicht erlaubt Schlummertrünke über die Gasse ausschenken.

Per Verordnung wurden zudem Fuhrleute und Säumer ermahnt, nicht auf offener Strasse aus den transportierten Fässern Wein zu konsumieren und Passanten zum Mittrinken aufzufordern. Ausdrücklich verboten war auch das Ausgleichen der getrunkenen Menge durch nachträgliches Nachgiessen von Wasser in die Fässer.

Viel Elend durch Schnaps

Insbesondere durch das Branntwein trinken kämen verschiedene Wiler ins Elend, stellten die Behörden fest. Sie würden ihre Gesundheit ruinieren, verschuldeten sich und brächten sich sowie Frau und Kinder an den Bettelstab. Um die Folgen der Trunksucht zu mindern, wurde angeordnet, dass in den Lokalen maximal für einen Kreuzer aufs Mal Branntwein ausgeschenkt werden dürfe.

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Wo einst Wein und Bier ausgeschenkt wurde, ist heute die Haustechnik des Hof zu Wil untergebracht.