Selbstunfall mit Fahrerflucht
Nach einem Selbstunfall in der Nacht auf Samstag auf der Autobahn A1 bei Wängi entfernte sich der alkoholisierte Verursacher zu Fuss vom Unfallort. Er wurde später von Einsatzkräften der Kantonspolizei Thurgau schlafend angetroffen.
Ein 36-jähriger Lenker war gegen 1.50 Uhr mit seinem Auto auf der A1 Richtung St. Gallen unterwegs. Gemäss den Erkenntnissen der Kantonspolizei Thurgau verlor er bei Wängi auf der Überholspur die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet ins Schleudern und prallte gegen die Mittelleitplanke. Das Auto kam schliesslich auf dem Pannenstreifen zum Stillstand. Mehrere Personen aus nachfolgenden Fahrzeugen meldeten den Unfall der Kantonalen Notrufzentrale.
Der Unfallverursacher flüchtete zu Fuss und überquerte dabei die Autobahn. Noch während der Unfallaufnahme konnten Einsatzkräfte durch die Kantonspolizei Thurgau den Lenker ein paar hundert Meter entfernt schlafend antreffen. Der Atemalkoholtest ergab beim 36-jährigen Tschechen einen Wert von 1.02 mg/l. Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld ordnete eine Blut- und Urinprobe an. Der ausländische Führerausweis wurde aberkannt.
Der Verunfallte wurde vom Rettungsdienst mit leichten Verletzungen ins Spital gebracht. Am Unfallfahrzeug entstand Totalschaden, ein weiteres Auto wurde durch Fahrzeugteile leicht beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf mehrere tausend Franken.
Fahrunfähig Auffahrunfall verursacht
Am Freitag (14.06.2019), kurz nach 13:40 Uhr, ist ein 49-jähriger Autofahrer mit seinem Auto auf der Autobahn A1 Richtung Zürich in Oberbüren gegen das Heck eines Lieferwagens geprallt. Nach der Kollision fuhr der 49-Jährige weiter. Er wurde als Fahrunfähig eingestuft.
Der 49-jährige Autofahrer fuhr auf dem Normalstreifen der Autobahn A1 Richtung Zürich. Im Bereich des Bürerstich bemerkte er gemäss eigenen Angaben den langsamer fahrenden Lieferwagen eines 31-jährigen Mannes zu spät. Der 49-Jährige wich nach links aus, wobei sein Auto gegen das Heck des Lieferwagens prallte.
Trotz der Kollision setzte er seine Fahrt fort und hielt erst bei der nachfolgenden Raststätte Thurau an. Dort konnte er durch eine Polizeipatrouille angetroffen werden. Der Mann wurde als Fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft ordnete bei ihm eine Blut- und Urinprobe an. Sein Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
Die beiden Männer verletzten sich beim Aufprall leicht. Sie mussten nicht ins Spital überführt werden. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von rund 40'000 Franken.