Die Endlosgeschichte der angestrebten Verlegung des Holzverarbeitungsbetriebs Gebrüder Eisenring AG von Gossau ins Gebiet Geren in Lenggenwil geht in die nächste, vielleicht letzte Runde. Auch an der Informationsveranstaltung über die Ortsplanrevision wurde Kritik am Projekt laut. Doch die Meinungen scheinen gemacht. Die vorgesehene Bildung einer Arbeitszone für das betroffene Areal sei im Hinblick auf die Ansiedlung der Firma Eisenring ausgestaltet worden, gestand Gemeindepräsident Simon Thalmann. Die Bürger der Gemeinde sollen noch in diesem Jahr darüber abstimmen. Bei einem Nein wäre das Vorhaben vom Tisch. Ob eine Zustimmung die Firma Eisenring nach all den Wirrungen noch zur Betriebsverlegung bewegen würde, steht nicht fest.
Kooperativ und transparent
Gemeindepräsident Thalmann betonte in seiner Einleitung, die Behörde bemühe sich, die Revision der Ortsplanung transparent und kooperativ durchzuführen. Gestartet habe man das Projekt im Oktober 2017 mit einer Zukunftskonferenz. Im Juni 2018 habe man über das Raumkonzept informiert. Mittlerweile sei der Richtplanentwurf vom Gemeinderat verabschiedet und ans Baudepartement zur Vorprüfung einegereicht worden. Ausserdem seien Eigentümergespräche geführt worden. Mit Grundeigentümern von baureifem Land aus allen drei Dörfern Niederhelfenschwil, Lenggenwil und Zuckenriet habe man Kontakt aufgenommen. Auch seien Vorgespräche zum Zonenplan geführt worden. Das neue Baureglement liege im Entwurf vor. Bis zum Ende der Amtsdauer, am 31. Dezember 2020, will Niederhelfenschwil über eine zeitgemässe Ortsplanung verfügen.
Gemeinde ist gut aufgestellt
Armin Meier vom Raumplanungsbüro Strittmatter und Partner, St. Gallen, betonte, dass der Spielraum der Gemeinden in der Raumplanung eingeschränkt worden sei. Die Grösse des Baugebietes sei vom Kanton vorgegeben. Diesbezüglich sei die Gemeinde Niederhelfenschwil in einer guten Lage. Sie habe keine zu grossen Bauzonen, müsse also nicht auszonen, könne aber auch keine zusätzlichen Einzonungen vornehmen. Künftige Einzonungen seien an die Bedingungen geknüpft, dass das Gebiet durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sei. Ausserdem müssten dazu die inneren Reserven einer Gemeinde konsequent mobilisiert sein.
Bisher sei nur die Hälfte des Bauvolumens für zusätzliche Einwohner genutzt worden, die andere Hälfte habe der Komfortsteigerung gedient. Die neuen gesetzlichen Grundlagen setzen andere Prioritäten. Bei Bauvorhaben ist das Verbandsbeschwerderecht eingeführt worden. Gemeinden können Land gegen den Willen des Grundeigentümers erwerben. Armin Meier betonte allerdings, dass man Streitigkeiten möglichst vermeiden wolle und auf Gesprächskultur setze. Innenentwicklung habe zum Ziel, Qualitäten zu erkennen, zu erhalten und zu verdichten. Der Richtplan sei auf eine Zeitspanne von 25 Jahren angelegt, eine Revision erfolge aber schon nach 15 Jahren.

Neue Bestimmungen und Begriffe
Von Begriffen wie Ausnützungsziffer, grosser Grenzabstand oder Wohnzonen W2 und W3 muss man sich gemäss den Ausführungen des Raumplaners verabschieden. Weil die Zielrichtung der neuen Erlasse ein haushälterischer Umgang mit den Ressourcen sei, würden zwar nicht alle Vorgaben auf den Kopf gestellt, wohl aber eine gesamtheitlichere Beurteilung angewandt. So komme beispielsweise der Schutzverordnung grössere Bedeutung zu. Bedeutende Objekte fielen neu unter die Obhut des Kantons. Allerdings gehe es nicht um losgelöstes Betrachten einzelner Bauten oder Dorfteile. Eine massvolle Weiterentwicklung bleibt ein Ziel. Der Erhalt der Schule wird für alle drei Dörfer als lebenswichtig erachtet.
Bezüglich des Gebietes Geren in Lenggenwil wird für die Gewerbe- und Industriezone die Umwandlung in die Arbeitszone A 18.5 vorgesehen. Dabei entfallen die Zahl der Vollgeschosse (bisher 3) und die Ausnützungsziffer (0,85) vollständig. Die Gebäudehöhe wird auf 16 Meter, die Gesamthöhe auf 18,5 Meter beschränkt.