«Infolge abgeschlossener Rechtsmittelverfahren rund um die Planungszone 'Mobilfunk Niederhelfenschwil' hätte das Baugesuchsverfahren der Swisscom Schweiz AG für den Neubau von zwei Omni-Antennen auf dem Betriebsgebäude der Monstein Processing AG weitergeführt werden sollen», berichtet die Gemeinde Niederhelfenschwil in ihrem aktuellen Mitteilungsblatt. Auf Antrag der Swisscom Schweiz AG sei das Baugesuchsverfahren, das im Jahr 2017 eingereicht wurde, bis auf Weiteres sistiert worden. «Begründet wurde die Sistierung mit der Überprüfung des Vorhabens, um allfällige neue Erkenntnisse aus den letzten drei Jahren einfliessen lassen zu können», informiert die Gemeinde weiter. Es liege in der Verantwortung der Swisscom, wann oder ob überhaupt am aktuellen Bauvorhaben festgehalten werden möchte.

Doch noch einmal von vorne: Worum geht bei diesem Baugesuchsverfahren? (siehe auch Beiträge unten). Angefangen hat alles im Mai 2017, als die Swisscom Schweiz AG ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Obstgarten 1 in Niederhelfenschwil eingereicht hatte. Auf dem Flachdach des Fabrikationsgebäudes der Monstein Processing AG im Obstgarten will das Schweizer Telekommunikationsunternehmen eine Mobilfunkanlage mit zwei OMNI-Antennen erstellen. Das Problem bei die diesem Bauvorhaben: Das betroffene Gebiet liegt mitten im Dorf. Und deshalb hat sich im Dorf ein grosser Widerstand gebildet. Denn der ausgewählte Standort liegt in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern und einer Stallung. Ein Beispiel: Lediglich 20 Meter beträgt die kürzeste Distanz zwischen einer Antenne und einem Schlafzimmer. In dieser Zeit hat sich schnell eine Gruppe von einspracheberechtigen Bewohnern gebildet. Schliesslich wird die Verbreitung mobiler Kommunikation immer grösser sowie intensiver. Das hat zur Folge, dass die Mobilfunkbetreiber wie die Swisscom die Infrastruktur anpassen müssen, um überhaupt die notwendige Infrastruktur garantieren zu können. Die Bewohner verschiedner Gemeinden befürchten aber gesundheitliche Störungen und grosse Liegenschaft-Entwertungen. 

Gemeinde verfügte über eine Planungszone

Darauf hat der Niederhelfenschwiler Gemeinderat über die sogenannte «Planungszone Mobilfunkanlage» amtlich verfügt. Diese Planungszonen hätte zur Folge gehabt, dass im gesamten Baugebiet – mit Ausnahme der Gewerbe- und Industriezone, während einer Geltungsdauer von drei Jahren keine Sendeanlagen errichtet werden dürften. Gegen den Erlass dieser Planungszone haben die drei Schweizer Telekommunikationsunternehmen Swisscom, Salt und Sunrise einen Rekurs beim kantonalen Baudepartement eingereicht. Anfang Januar dieses Jahres gab es dann eine Entscheidung: Der Rekurs wurde schliesslich geschützt und die Gemeinde unterlag dem Antennenstreit. (pd/red)

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Niederlage: Niederhelfenschwil unterliegt im Antennenstreit (9.1.2020):

Die Swisscom hat im Mai 2017 ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Obstgarten 1 in Niederhelfenschwil, eingereicht. Das Gebiet liegt mitten im Dorf. Da zurzeit auf kommunaler Ebene keine Regelung betreffend Standorten von Sendeanlagen vorhanden ist, wurde durch den Gemeinderat die so genannte «Planungszone «Mobilfunkanlagen» erlassen. Der Erlass der Planungszone hätte zur Folge gehabt, dass im gesamten Baugebiet, mit Ausnahme der Gewerbe- und Industriezone, während ihrer Geltungsdauer von drei Jahren keine Sendeanlagen errichtet werden dürfen. Der Gemeinderat wollte diese Zeit nutzen, um im Rahmen der Ortsplanungsrevision Bestimmungen zur Standortplanung für Mobilfunkanlagen auszuarbeiten.

Gegen den Erlass dieser Planungszone haben Sunrise, Salt und Swisscom beim kantonalen Baudepartement Rekurs erhoben. Nun liegt die Entscheidung vor: Der Rekurs der drei Mobilfunkanbieter wird geschützt. Und zwar mit der Begründung, dass mit dem Einbezug der Wohn-, Wohngewerbe- und Kernzonen, der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen sowie der Weilerzonen die Ausdehnung übermässig und somit unverhältnismässig sei. Dazu komme, dass mit der Planungszone zumindest für die Ortschaften Niederhelfenschwil und zum Teil auch für Zuckenriet für längere Zeit keine neuen Mobilfunkantennen mehr errichtet oder ausgebaut werden könnten. Dies verstosse gegen das Bundesrecht.

Was aber nicht heisst, dass Antennen nun einfach gebaut werden können. Somit ist die lediglich Planungszone «Mobilfunkanlagen» in der Gemeinde Niederhelfenschwil per sofort aufgehoben. Baugesuche für Sendeanlagen sind wiederum zulässig und der Gemeinderat hat über solche zu entscheiden. (pd/red)

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So hat dieses Portal am 22. Juni 2017 berichtet:

Die Swisscom beabsichtigt mitten in einem Wohngebiet den Bau einer neuen Antennenanlage. Dagegen erheben betroffene Nachbarn eine begründete Einsprache.Die moderne Kommunikation steht in einem Spannungsfeld, das kontroverse Diskussionen auslöst. Die Verbreitung und die Nutzung mobiler Kommunikation werden immer intensiver. Entsprechend müssen die Mobilfunkbetreiber die Infrastruktur anpassen, um die notwendige Kapazität garantieren zu können. Der Bau neuer Antennen stösst jedoch in den betroffenen Wohnzonen regelmässig auf grossen Widerstand. Die Bewohner befürchten gesundheitliche Störungen und beträchtliche Liegenschafts-Entwertungen.

Widerstand der Nachbarn

Mit der amtlichen Bauanzeige der Gemeindeverwaltung Niederhelfenschwil vom 15. Mai wurden die benachbarten Grundstückbesitzer des Bauobjektes über das Vorhaben informiert. Auf dem Flachdach des Fabrikationsgebäudes der Monstein Processing AG im Obstgarten will die Swisscom eine neue Mobilfunkanlage mit zwei OMNI-Antennen erstellen. Dagegen bildete sich sofort Widerstand, liegt der Standort doch mitten im Dorf und in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern und einer Stallung. So ist beispielsweise die kürzeste Distanz zwischen einer Antenne und einem Schlafzimmer lediglich 20 Meter. Die im Baubewilligungsverfahren berechtigten Einsprecher formierten sich um den Hauptinitianten Thomas Kleger, der im Obstgarten ein Einfamilienhaus besitzt. 235 einspracheberechtigte Personen schlossen sich der Gruppe an, was mehr als 70 % der möglichen Einsprecher entspricht.

Keine Antennen im Wohngebiet

„Wir sind überzeugt, dass die Mobilfunkantennen im bewohnten Gebiet nicht nur unverhältnismässig, sondern im vorliegenden Fall auch nicht im öffentlichen Interesse sind“, argumentiert Wirtschaftsprüfer Thomas Kleger, der mit Hans Vettiger junior und weiteren aktiven Einsprechern die Aktion organisiert. Die erforderliche Datenmenge könnten bei relativ neuen Handys und Smartphones ohne Weiteres über Kabel/WLAN übertragen werden, meint Kleger. Gleichzeitig führen die Initianten der Einsprache weitere Gründe an: „Mobilfunkstrahlung wurde von der WHO als möglicherweise krebserregend eingestuft. Studien zeigen, dass intensive Handynutzung ein erhöhtes Hirntumorrisiko erzeugen kann“. Die geplanten Mobilfunkantennen würden den gesetzlichen Strahlengrenzwert von 5.0 V/m mit 4.9 V/m praktisch vollständig beanspruchen.

Forderungen an Behörden

Thomas Kleger und seine Mitunterzeichner beabsichtigen in den nächsten Monaten die Gründung einer Dörfer übergreifenden Interessengemeinschaft (IG) im Kampf gegen Mobilfunk-Antennen. Im Widerstand gegen solche Objekte sollen auch Interessierte oder Betroffene der ganzen Gemeinde eingebunden werden. „Die IG wird fordern, dass die Standorte der Antennen sorgfältig zu planen seien, keinesfalls in einem Wohngebiet. Dies unter Berücksichtigung der Wünsche der Bevölkerung, der Gesundheitsvorsorge und des Ortsbildes“. Die Einsprecher erwarten von den Behörden, dass sie die Besorgnisse der Betroffenen bezüglich Liegenschafts-Entwertung und Gesundheitsschädigung ernst nehmen. Sie sollen sich dafür einsetzen, dass im Wohngebiet keine Mobilfunkantennen bewilligt werden.

Andere Meinungen

Eine etwas andere Meinung vertritt René Monstein, der von der Swisscom für die Installation einer Antennenanlage auf seinem Fabrikationsgebäude angefragt wurde. „Im Dorf Niederhelfenschwil ist der Empfang denkbar schlecht und es gibt einige Funklöcher. Wir selber mussten schon bei auswärtigen Telefonaten ins Freie, um überhaupt eine Verbindung zu bekommen. Deshalb würden wir eine Verbesserung begrüssen“, sagt Monstein. Er sehe keine visuelle Beeinträchtigung des Ortsbildes. Ausserdem führt er an, dass heute bald jedermann elektronische Geräte benutze und eine gute Verbindung fordere. Eine entsprechende Infrastruktur, die dafür erforderlich sei, werde jedoch abgelehnt. Wie die Einsprecher und eine Mehrheit der Bevölkerung würde er jedoch eine Platzierung der Antenenne ausserhalb der Wohnzone ebenfalls begrüssen.

Langwieriges Verfahren

Auch viele andere Bewohner von Niederhelfenschwil beanstanden die schlechte Abdeckung und die Funklöcher im Dorf. So auch der Arzt Dr. Knopke: „Davon bin auch ich betroffen. Wenn ich beim Notfalldienst nicht erreichbar bin, könnte dies bei Ernstfällen verheerende Folgen haben. Über allfällige gesundheitliche Störungen durch Strahleneinflüsse sind keine sicheren wissenschaftlichen Beweise vorhanden“. Aber aus pragmatischen Gründen mische er sich nicht ein. Allerdings wäre er für einen anderen Standort der Antenne, ausserhalb des Wohngebietes. Über das laufende Baugesuchs-Verfahren kann Gemeindepräsident Simon Thalmann keine näheren Auskünfte erteilen. Ein Entscheid könne sich aber noch über mehrere Monate hinauszögern. Vorerst sei die Einsprachefrist mit Begründung bis Ende Juli verlängert worden. (ei)