Die ohnehin schon emotionale Diskussion um die Sanierung des Zuzwiler Dorfbachs ist um mehrere Facetten reicher. Für Aufsehen sorgt ein Flugblatt, welches am Freitag dem Zuzwiler Mitteilungsblatt beigelegt ist und hallowil.ch vorliegt. In diesem rührt das «Komitee zur Rettung des Zuzwiler Dorfbachs» (AHK) tüchtig die Werbetrommel zur Verschiebung der Abstimmung am 20. Oktober. An diesem Sonntag bittet der Gemeinderat die Stimmbürger an die Urne und will vom Souverän wissen, ob der Dorfbach ganz «normal» saniert werden oder es einen Hochwasser-Entlastungsstollen unter dem Kirchhügel geben soll. Möglich ist beides – rein technisch. Der Gemeinderat befürwortet die herkömmliche Erneuerung, das AHK den Tunnel. Laut Gemeindeangaben kostet die Erneuerung des Gerinnes 3,3 Millionen Franken, die Variante mit Stollen 12,5 Millionen.
Das Pikante am Flugblatt: Es wird auch gezeichnet von alt Gemeindeammann Hermann Fässler. Er outet sich erstmals als Teil dieses Komitees. Der bald 79-Jährige ist in Zuzwil ein grosser Name. Zwischen 1973 und 2003 war er während drei Jahrzehnten Gemeindeammann- und Gemeindepräsident sowie 20 Jahre lang St. Galler Kantonsrat. Somit bekommt das aktuelle Gemeindeoberhaupt, Roland Hardegger, Gegenwind von seinem Vorgänger.
Anzeige gegen den Gemeinderat noch hängig
Allerdings steht bereits fest, dass die Forderung des AHK nicht erhört und die Abstimmung wie geplant am 20. Oktober durchgeführt wird. Dies sagt Hardegger am Donnerstag an einer Medienkonferenz, obwohl das AHK mit einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde eine Verschiebung erwirken will und die Antwort des Kantons noch aussteht. Das AHK begründet, die Zeit für den politischen Prozess sei – auch wegen der Sommerferien – zu kurz für eine Diskussion. Zudem seien noch viele Fragen offen, die zuerst geklärt werden müssten.
Diverse Fragen beantwortet der Gemeinderat im 27-seitigen Gutachten zur Abstimmung. Dieses wird am Freitag auf die Homepage der Gemeinde Zuzwil aufgeschaltet und im September mit anderen Abstimmungsunterlagen an die Stimmbürger verschickt. «Somit sind acht Wochen Zeit, um sich eine Meinung zu bilden. Eine Abstimmung muss laut Gesetz vier Wochen vor dem Urnengang angekündigt werden. Wir haben es vier Monate im Voraus getan», sagt Hardegger. Aus seiner Sicht genügt die Zeit, um sich eine Meinung zu bilden. Zudem finden am 21. und 28. September Begehungen im Gelände statt – und am 25. September eine Info-Veranstaltung. Ferner ist geplant, im September Pfähle ins Gelände beim Dorfbach zu schlagen. Diese sollen anzeigen, was sich genau verändert.
Es wird also abgestimmt am 20. Oktober. Sollte die Anzeige gegen den Gemeinderat gutgeheissen werden, muss die Situation neu beurteilt werden. Aber wohl erst im Nachgang der Abstimmung. Denn über die Ansetzung einer Abstimmung entscheidet der Gemeinderat.
Bei einem Doppel-Nein droht Stillstand
An der Urne haben die Stimmbürger einerseits den Kredit für die Sanierung zu sprechen. Andererseits ist zu bestimmen, ob eine herkömmliche Sanierung des Dorfbachs erfolgen soll oder das Projekt «Entlastungsstollen» weiterverfolgt wird. Es gibt auch die Möglichkeit, beides anzunehmen – oder abzulehnen. Bei einer doppelten Annahme hat der Stimmbürger eine Stichfrage zu beantworten, welches Vorhaben er bevorzugt. Und bei einem doppelten Nein? «Lehnt die Bevölkerung diesen Schutz ab, sind dem Gemeinderat nach meiner Ansicht die Hände gebunden. Wir müssten die Situation im Gemeinderat und zusammen mit den kantonalen Stellen neu beurteilen sowie die Konsequenzen beleuchten», sagt Hardegger.