Die Rechnung ist zügig gemacht. Die Investition für eine auf den eigenen Stromverbrauch angepasste Photovoltaikanlage liegt schnell in 5-stelliger Höhe. Weil Solaranlagen auch altern, müssen diese Investitionen innert 10 bis 15 Jahren amortisiert sein. Elektrische Energie kommt nur bei schöner Witterung vom Dach, meist mehr als man dann aktuell braucht. Die überschüssige Energie übernimmt das EW, allerdings zu marginalen Preisen. Die Idee einer Speicherbatterie kommt daher schnell auf, wiederum verbunden mit einer 5-stelligen Investition. Es bleibt beim Photovoltaikbesitzer daher noch länger bei einer Goodwill-Aktion zur Umweltschonung.

Die Tariflage wird sich bald ändern

Beim EW Eschlikon blickt man in die Zukunft. Auf Januar 2019 bietet Eschlikon einen neuen Tarif an für Photovoltaikanlagen mit der Möglichkeit, das EW-Netz als virtueller Speicher zu benutzen, um den Strom später selbst nutzen zu können.

Nach Max Zumbühl von den Technischen Werken Eschlikon sieht der neue Tarif wie folgt aus: Die Speicherenergie wird mit geringer Speichermiete wieder zurückabgegeben. Allerdings müssen weiter die Durchleitungskosten des EW und die allgemeinen Abgaben gemäss eidgenössischen Vorgaben ebenfalls verrechnet werden. Im Vergleich zum Rückspeisetarif des Solarstroms an das EW zum Preis des zurückbezogenen Stroms ergibt sich aktuell daraus kaum eine Rendite, was sich aber bei einer Anpassung des Rückliefertarifs an den Marktwert bald einmal ändern könnte. Der neue Tarif soll lediglich die Erhöhung des Eigenverbrauchs ohne Bau einer eigenen Batterieanlage ermöglichen.

Gute Gründe für das Angebot «Netzspeicher»

Max Zumbühl blickt auf voraussehbare Szenarien. Wenn Photovoltaikanlagen im grösseren Stil installiert werden und sich immer mehr Besitzer solcher Anlagen für einen Batteriespeicher entscheiden, steigen die Durchleitungskosten für die übrigen Bezüger erheblich. Dies werde zwangsläufig zu höheren Belastungen für Solaranlagenbesitzer führen, beispielsweise durch Erhöhung der Grundkosten.

Der angebotene Netzspeicher des EW soll dem Bau von neuen Photovoltaik-Anlagen nicht im Wege stehen, sondern primär verhindern, dass noch mehr Anlagenbesitzer eine Speicheranlage installieren. Gemessen an den Investitionskosten kommt eine Kilowattstunde Strom mit einer Speicherbatterie auf bis zu 15 Rappen zu stehen. Mit dem neuen Tarif, dem Netzspeicher, bezahle der Solarbesitzer für Speicherenergie um 5 bis 7 Rappen. Hinzu kommt laut Zumbühl, dass jeglicher Unterhalt und Amortisation der Speicherbatterie wegfällt. Der neue Tarif sei mit Elcom (Eidgenössische Elektrizitätskommission) bereits im Voraus abgesprochen.

Auch Anliegen als Energiestadt

Max Zumbühl von den Technischen Werke Eschlikon betont ausserdem, dass sie sich als Energiestadt bewegen wollten, um Umweltlasten, wie dies auch Speicherbatterien darstellten, zu vermeiden. Dies erfordere ein Bewegen seitens des EW selber, aber auch beim Solaranlagenbesitzer. Der Druck auf Vermeidung von Umweltlasten werde in der Zukunft noch steigen. Dazu müsse sich auch der Kanton Thurgau Überlegungen machen, wie lange er Speicherbatterien für einfache Haushalte noch subventionieren will.

Kaum Thema im St. Gallischen

Eine Umfrage bei den regionalen Elektrizitätswerken zeigt, dass aktuell bei den Durchleitungskosten kaum grosse Verschiebungen befürchtet werden. Die Zahl der Photovoltaikanlagen bewege sich im kleinen Prozentbereich. Kein Grund also, sich über Tarifveränderungen Gedanken zu machen.

Die Wahrscheinlichkeit für die Installation von Speicherbatterien ist im Kanton St. Gallen gegenüber dem Thurgau deutlich kleiner, da der Kanton keine Beiträge an solche Anlagen leistet. 

Eine Zusammenfassung der Vorteile

. Senkung der Netzkosten, weil sich auch die Nutzer des neuen Tarifs an den Netzkosten beteiligen
. Bessere Netzauslastung
. Ökologie (Herstellung der Batterien)
. Effizienz (kein Verlust infolge Speicherung)
. Keine Unterhaltskosten für die Speicherung
. Keine Investitionskosten und Abschreibungskosten für die Speicherung
. Kein Platzbedarf für die Speicherung
. Flexibler Tarif, bei entsprechender Anlageplanung ist eine Nachrüstung einer Batterieanlage möglich