Das von einer gegnerischen Gruppe ergriffene Referendum mit 238 Unterschriften gegen die Umzonung des Baulandes Neufeld Züberwangen nahm der Gemeinderat Zuzwil zum Anlass, an einem Informationsanlass über die Gründe zu informieren. Eine grosse Zahl Stimmberechtigte fand sich am Montagabend in der Aula des Schulhauses ein, um sich zu informieren was Sache ist. Trotz Anwesenheit von Referendumsnehmern blieb eine breite Diskussion um Pro und Contra Umzonung aus. Am 4. März entscheidet die Bürgerschaft über die Umzonung, der Gemeinderat empfiehlt ein Ja in die Urne zu legen. Gemeindepräsident Roland Hardegger hatte sich für die Information ausgiebig vorbereitet. Mit dem Beizug des verantwortlichen Ortsplaners Armin Meier, war auch für Information zur heutigen Baupraxis und den neuen geltenden Vorschriften gesorgt, welches insbesondere verdichtetes Bauen fordert.

Seit bald 50 Jahren eingezont
Gemeindepräsident Roland Hardegger wies eingangs der Information darauf hin, dass das 10'700m2 grosse Land seit 1969 als Wohnzone WG3 eingezont sei. Im 1989 folgte eine Anpassung auf WG2 und GI A (Gewerbe und Industrie) zusammen mit Überbauungsplanpflicht. Im 2012 seien erste Projektideen ausgearbeitet worden. Im 2017 sei der Teilzonenplan mit Überbauungsplan genehmigt worden. An der Vorbereitung der Überbauung hätten neben der Gemeinde, dem Architekten und den Grundeigentümern auch kantonale Stellen mitgewirkt.

Die Zonenplanänderung auf W3/GI mit Erweiterung der Wohnzone habe sich ob der geringen Nachfrage nach Gewerbe- und Indusriefläche aufgedrängt, informierte Hardegger zur Ausgangslage. In Züberwangen stagniere überdies die Einwohnerzahl, sodass eine Förderung des Wohnungsbau angezeigt sei. Die Örtlichkeiten seien ideale Voraussetzung für Wohnzone. Die Überbauung müsse sich auf Innenentwicklung gemäss Raumplanungsgesetz ausrichten. Die Wohnzone erweitert sich mit der Umzonung von heute 44% auf neu 77%. Der bereits stehende Überbauungsplan biete Rechtssicherheit über die Bebauung, was aktuell nicht der Fall sei.

Erschliessung von der Kirchstrasse her
Zu den Details wies Hardegger auch auf die Erschliessung der Überbauung hin. So erfolge die Zufahrt von der Kirchstrasse her, nur wenige Meter von der Kantonsstrasse entfernt. Die Kirchstrasse werde nicht mit zusätzlichem Verkehr belastet.

Die Kirchstrasse werde mit zwei Meter Trottoir ausgebaut und derart verbreitert, dass zwei Postautos kreuzen könnten. Verbesserungen zur Einfahrt in die Kantonsstrasse sei Sache des Kantons. Im Gespräch seien ein Kreisel oder eine Lichtsignalanlage. Weiter müsse der Bach entlang der Kirchstrasse geöffnet werden.

Zum geforderten haushälterischen Umgang mit Bauland informierte Ortsplaner Armin Meier. Er gab zu verstehen, dass Zuzwil für die nächsten 25 Jahre genügend Bauland habe, neue Erschliessungen würden kaum bewilligt. Keine Berücksichtigung gebe es mehr für mehr Wohnfläche und nicht erhältlichem Land. Nicht zuletzt sei auch hinreichende Erschliessung gefordert.

Pro und Contra im Gutachten enthalten
Nach Ansicht des Gemeinderates spricht der vorgesehene moderne Wohnungsbau unter Einhaltung raumplanerischer Grundsätze klar für eine Umzonung. Das Vorprojekt sei breit abgestützt mit dem Kanton und dem Ortsplaner. Hier könne Wohnraum gewonnen werden ohne Grünfläche einzonen zu müssen. Nicht zuletzt spreche auch die optimale Verkehrserschliessung und der nahe öV-Anschluss dafür.

Die Gegner der Umzonung wollen die Überbauung zwar nicht verhindern, sind aber gegen die ihrer Ansicht nach städtische Bauweise. Die angebliche Informationspflicht konnte Hardegger widerlegen, an mehreren Versammlungen auf das Projekt hingewiesen zu haben. Auch die kritisierte Verkehrsstrategie konnte mit dem Überbauungsplan widerlegt werden. Ein Wettbewerb für die Überbauung könne von Privaten nicht gefordert werden, Den Kritikern fehlen weiter Richtlinien zur Siedlungsentwicklung.

Eher Fragen am Rande
Die Referendumsgegner hielten sich in der Fragerunde zurück. Patrick Brühwiler, einer der Referendumsnehmer, hielt gegenüber InfoWILplus.ch fest, dass es jetzt Sache der Bürgerschaft sei über ein Ja oder Nein zu entscheiden. Sie wollten nicht mehr mit grossen Aktionen an die Öffentlichkeit gelangen.

Fragen am Rand ergaben sich über die fehlenden Einkaufsmöglichkeiten. Nach Hardegger gibt es in Zuzwil nun wirklich genug Einkaufsorte. Einen Aldi oder Lidl wollten sie nicht. Wohnen im Alter war eine weitere Frage, was die Bauplaner prüfen müssten. Die Umzonung ist mit der höheren Bebauung (W3) verbunden, nicht aber mit mit dem Überbauungsplan. Dafür ist ein eigenes Baugesuch nötig, welches wieder Einsprachen zulässt. Dies betrifft auch die möglichen Grundwasserprobleme.

Weiteres Vorgehen
Die Urnenabstimmung findet am 4. März statt. Bei einem "Ja" zur Umzonung wird das Rechtsverfahren für die nächste Instanz eröffnet und das Vorprojekt optimiert. Anschliessend folgt die Einreichung des Baugesuchs. Der Baustart ist noch offen.

Bei einem "Nein" bleibt der jetzige Zonenplan bestehen wie auch die Frage nach alternativen Lösungen offen. Es müssten mit den Grundeigentümern neue Gespräche geführt werden. Das Land könnte gemäss geltendem Zonenplan mit Gewerbe-/Industriebauten vollständig überbaut werden.