Ebenfalls wird der Kontakt mit dem Verein Lebensqualität Braunau Wuppenau gepflegt. Die Verantwortlichen stützen sich auf die verfassungsmässig zugesprochene Gemeindeautonomie und die konsistenten, unmissverständlichen Meinungsäusserungen der Bevölkerung anlässlich der sehr gut besuchten Informations-, Mitwirkungs- und Gemeindeversammlungen der letzten Jahre in Sache Windenergiegebiet Braunau/Wuppenau, heisst es im aktuellen Mitteilungsblatt.
Eine Beschwerde zu Windenergie beim Verwaltungsgericht
Der Gemeinderat reichte beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau fristgerecht Beschwerde ein betreffend der Nichtgenehmigung der Ortsplanung im Bereich Windenergie. Betroffen sind der Kommunale Richtplan, Kapitel 2.1 Windenergie und das Baureglement Art. 44. Die Beschwerde soll erwirken, dass auch diese Teile der Ortsplanung genehmigt werden und geschieht in Rücksprache mit der Politischen Gemeinde Braunau.
26. Januar 2023 11:15 Uhr
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Eingesandt/Redaktion

Der Gemeinderat reichte beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau fristgerecht Beschwerde ein betreffend der Nichtgenehmigung der Ortsplanung im Bereich Windenergie. Betroffen sind der Kommunale Richtplan, Kapitel 2.1 Windenergie und das Baureglement Art. 44. Die Beschwerde soll erwirken, dass auch diese Teile der Ortsplanung genehmigt werden und geschieht in Rücksprache mit der Politischen Gemeinde Braunau.