Der Gemeinderat ist als leitende Behörde bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinden verantwortlich für die korrekte Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Bei Anzeichen von Unregelmässigkeiten ordnet er von Amtes wegen die notwendigen Massnahmen an. Damit nicht an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen Wahlen stattfinden, hat der Gemeinderat einen allfälligen zweiten Wahlgang vorverlegt. 

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 30. April 2023, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 23. März 2023, 12.00 Uhr, analog dem ersten Wahlgang bei der Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus einzureichen.