Viele Tiere, wie beispielsweise Hunde und Katzen, hören besser als die Menschen. Deshalb löst lautes Knallen bei Tieren Angst – manchmal sogar Panik – aus. Das Feuerwerk zum 1. August ist zwar für Menschen schön anzusehen, doch für viele Tiere, aber auch für Wild- und Nutztiere, purer Stress. Die meisten gestressten Tiere versuchen, sich vor dem Lärm zu schützen. Indem sie sich verkriechen oder die Nähe des Besitzers suchen oder bei einem lauten Knall panikartig flüchten. Gemäss Schweizer Tierschutz werden jedes Jahr nach dem 1. August viele Hunde und Katzen als vermisst gemeldet.

«Bei den gestressten Tieren sollte ein übermässiges Eingehen auf die Angstreaktion vermieden werden», informiert die Gemeinde Flawil in einem Medienmitteilung. Denn verängstigte Tiere ständig zu trösten, sei wenig hilfreich und oft sogar kontraproduktiv. Es sei jedoch wichtig, dem Hund oder der Katze Sicherheit und Ruhe zu vermitteln. Es empfehle sich den Aufenthaltsort des Tieres abzudunkeln und allenfalls zur Beruhigung den Fernseher oder das Radio laufen zu lassen. «Notfalltropfen, pflanzliche Beruhigungsmittel oder sogenannte Beruhigungsshirts können den Tieren individuell helfen, mit ihrem Stress besser umzugehen», heisst es weiter. Damit das Tier bei einem allfälligen Knall nicht entweichen könne, müsse beispielsweise der Hund mittels gut sitzendem Halsband oder Brustgeschirr und Leine gesichert werden.

Weit weg von Ställen und Wäldern

Die Gemeinde Flawil bittet die Bevölkerung, am Nationalfeiertag Rücksicht auf die Tiere zu nehmen. «Am tierfreundlichsten ist Feuerwerk ohne Knalleffekt, also lieber bunt statt laut», erklärt die Gemeinde Wenn es trotzdem laut sein müsse, dann solle das Feuerwerk konzentriert am Abend des 1. August – nicht aber Tage vorher und nachher – gezündet werden. «Raketen sollen möglichst weit weg von Ställen und Wäldern abgeschossen werden», betont die Gemeinde. 

Gemäss «Reglement für Ruhe und Ordnung» ist es in Flawil erlaubt, Feuerwerk am 31. Juli und am 1. August sowie an Silvester/Neujahr zu zünden. Ausserdem dürfen während der Fasnachtszeit Knallkörper gezündet werden. «Ausserhalb dieser Tage ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten beziehungsweise bedarf es einer Bewilligung der Gemeinde», führt die Gemeinde weiter aus. (pd)