Körperliche Gesundheit und seelisches Wohlbefinden stehen im Zentrum vom Fitness Island, der «Wellness- und Fitnessoase» an der Industriestrasse in Bronschhofen. Nur: Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch gut fürs Wohlbefinden oder ärgert man sich regelmässig übers Kleingedruckte? Nein. So jedenfalls legt es die Meldung von FM1 von Mitte Januar nahe.

So seien denn auch gleich zwei Fitnesszentren in der Ostschweiz «kundenunfreundlich», und zwar was deren AGB betrifft. Diese Zentren landeten auf der schwarzen Liste. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat anfangs Jahr Listen publiziert, die sich mit den AGB der einzelnen Anbieter auseinander setzen. Wenig verlockend sei etwa das Kleingedruckte der Kleverfit und der Gymfit24, beides Ostschweizer Studios.

Auf der weissen Liste sind die Anbieter zu finden, deren deren AGB zum Zeitpunkt ihrer Überprüfung grösstenteils konsumentenfreundliche Regelungen vorsehen würden, wie in eben dieser Liste nachzulesen ist. So enthielten die AGB der «weiss gelisteten» insbesondere folgende Punkte:

  • keine automatische Vertragsverlängerung
  • die Möglichkeit, das Abo auf eine andere Person zu übertragen
  • die Möglichkeit, den Vertrag bei langanhaltender Trainingsabsenz (z.B. aus medizinischen Gründen oder Umzug) mit Pro-rata-Rückerstattung aufzulösen
  • keinen generellen Haftungsausschluss

Ebenfalls auf der weissen Liste nachzulesen ist, dass sich das Fitness Island freiwillig für die Prüfung der AGB gemeldet habe. Zudem seien alle beanstandeten Klauseln angepasst worden.

Weiss, hellgrau, grau und schwarz

Neben der weissen Liste (Studio sieht grösstenteils konsumentenfreundliche Regelungen vor) gibt es eine schwarze Liste (AGB sind (überwiegend) kundenunfreundlich), sodann eine graue (AGB sind nur teilweise kundenfreundlich) sowie eine hellgraue (AGB sind vornehmlich kundenfreundlich, aber sehen eine automatische Vertragsverlängerung vor).

«Wir geben keine Empfehlungen ab»

Die schwarze Liste habe nicht den Zweck, vor gewissen Studios zu warnen, sagte Cécile Thomi, Leiterin Recht bei der Stiftung für Konsumentenschutz gegenüber FM1: «Wir geben keine Empfehlungen ab, sondern bieten höchstens eine Entscheidungshilfe.» Am Ende müsse jeder selbst wissen, wie wichtig ihm die geprüften Bereiche seien. (pd / jme)

Tipps zur Wahl des richtigen Fitnesscenters finden Sie auf der Seite des Konsumentenschutzes