Ab 1. Januar 2018 muss die Abfallbeseitigung in Flawil auf Verfügung des Departementes des Innern des Kantons St.Gallen selbsttragend sein. Deshalb gibt es ab 2018 in Flawil keine Grünabfuhr mehr. Ein Ersatz ist dem Gemeinderat jedoch wichtig. Er schlägt deshalb vor, für die Flawilerinnen und Flawiler während des ganzen Jahres eine kostendeckende Bioabfuhr anzubieten. Nach der öffentlichen Vernehmlassung hat der Rat den dafür notwendigen III. Nachtrag zum Reglement über die Abfallentsorgung für das Referendumsverfahren freigegeben.Gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz ist die Entsorgung von Siedlungsabfällen seit 1997 vom Verursacher zu tragen. Auf Verfügung des Departementes des Innern des Kantons St.Gallen muss die Abfallbeseitigung in Flawil ab 1. Januar 2018 selbsttragend sein. Das heisst: Es wird ab Anfang 2018 in Flawil keine Grünabfuhr mehr geben. Der Gemeinderat will jedoch Ersatz schaffen. Er hat beschlossen, während des ganzen Jahres eine kostendeckende und ökologisch sinnvolle Bioabfuhr anzubieten.
Ökologisch sinnvoll
Für die Flawiler Bevölkerung ergeben sich mit der Bioabfuhr einige Vorteile. So können der Bioabfuhr nicht nur Gartenabfälle, sondern auch Küchenabfälle und Speisereste mitgegeben werden. Während den Sommermonaten finden wöchentlich Sammeltouren statt, im Winter alle zwei Wochen.
Der Rat will die Bioabfuhr in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) organisieren. Der ZAB bietet bereits in 13 Verbandsgemeinden Bioabfuhren zu einheitlichen Preisen an.
Auswertung der Antworten
Zur Umsetzung der Bioabfuhr ist ein III. Nachtrag zum Reglement über die Abfallentsorgung notwendig. Mitte Juni wurde dieser der Bevölkerung sowie den Parteien und Vereinigungen zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Möglichkeit, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen, wurde rege genutzt. Der Gemeinderat hat die eingegangenen Vernehmlassungsantworten sorgfältig ausgewertet.
Die Rückmeldungen haben gezeigt, dass sich die Teilnehmenden einstimmig gegen den Verzicht auf die Sammlung biogener Abfälle aussprechen. Der Rat fühlt sich darin bestärkt, dass er der Bevölkerung mit einer ganzjährigen Bioabfuhr nicht nur ein zeitgemässes Angebot unterbreitet, sondern auch einen Mehrwert schafft. Ergänzend soll auch ein Häckseldienst angeboten werden, der mit einem ortsansässigen Gartenbauunternehmen organisiert wird.
Sammeltouren-Rhythmus
Der Gemeinderat hat die in den Vernehmlassungsantworten gemachten Vorschläge und Forderungen geprüft. Gefordert wurde zum Beispiel, den Sammeltouren-Rhythmus auf zwei Wochen oder mehr auszudehnen. Gerade während der wärmeren Jahreszeit ist die Abfuhr von biogenen Abfällen im wöchentlichen Rhythmus notwendig, damit es nicht zu starken Geruchsimmissionen kommt.
Zudem besteht keine Verpflichtung, wöchentlich den Container zur Leerung zu übergeben. Alternativ können auch kleinere Container benützt oder Einzelleerungen bezahlt werden, was die Kosten für den Kunden senkt. Somit kann sich jede Person selber eine kostengünstige Lösung schaffen.
Entsorgungsmonopol
Einige Vernehmlassungsteilnehmer wünschten auch, dass eine Konkurrenzofferte zur ZAB-Lösung eingeholt wird. Mit dem Beitritt zum ZAB im Jahre 1980 hat die Gemeinde Flawil sein Entsorgungsmonopol an den ZAB übertragen. Die Gemeinde Flawil kann deshalb die Bioabfuhr nicht an Dritte vergeben.
Die Durchführung der bisherigen Grünabfuhr durch die Brunner Umweltservice AG hat der ZAB toleriert. Dies ist jedoch bei der zukünftigen Bioabfuhr nicht mehr der Fall. Dennoch ist es für den ZAB denkbar, die Zusammenarbeit mit der Brunner Umweltservice AG weiterzuführen.
40-tägige Referendumsfrist
Der Gemeinderat hat den nun vorliegenden III. Nachtrag zum Reglement über die Abfallentsorgung genehmigt. Dieser untersteht dem fakultativen Referendum. Am 23. Oktober 2017 beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis 1. Dezember 2017 dauert. Während dieser Zeit kann der III. Nachtrag zum Reglement über die Abfallentsorgung im Gemeindehaus am Anschlagbrett im 2. Stock von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles ? Amtliche Publikationen» aufgeschaltet. Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig.
Kommt das Referendum zustande, wird an der Urne über die Einführung einer kostendeckenden Bioabfuhr abgestimmt. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt der III. Nachtrag zum Reglement über die Abfallentsorgung und damit die kostendeckende Bioabfuhr per 1. Januar 2018 in Kraft. So oder so: Ab 2018 gibt es in Flawil die heutige Grünabfuhr nicht mehr.
Kostendeckend, nicht gewinnbringend
Der Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) hat mit 13 Gemeinden eine Bioabfuhr organisiert. Es werden einheitliche Gebühren für alle Mitglieder auf der Basis einer Kostenrechnung erhoben. Das Ziel dieses ZAB-Angebots ist eine möglichst kostenneutrale Dienstleistung für Bioabfälle. Dieses Ziel wurde mit der bestehenden Gebührenstruktur während der vergangenen Jahre erreicht. Als Mitglied des ZAB kann Flawil aktiv auf die Gestaltung des Gebührentarifs Einfluss nehmen.
WEITERE THEMEN
Friedhofreglement untersteht fakultativem Referendum
Der Gemeinderat hat das neue Bestattungs- und Friedhofreglement für das Referendumsverfahren freigegeben. Das fakultative Referendum dauert bis zum 1. Dezember 2017. Während der zuvor durchgeführten öffentlichen Vernehmlassung waren acht Rückmeldungen eingegangen.
Das heutige Friedhofreglement ist nicht mehr zeitgemäss. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchgemeinde ein neues Bestattungs- und Friedhofreglement erarbeitet. Das Reglement gilt für die beiden Friedhöfe Oberglatt und Wisental. Neben mehreren Anpassungen aufgrund des kantonalen Rechts ermöglicht das neue Reglement die Schaffung eines Parkfriedhofs auf dem Friedhof Oberglatt. Zudem trägt es auch dem Wandel der gesellschaftlichen Bedürfnisse betreffend Bestattungsart Rechnung. In Zukunft kann der Gemeinderat auf Antrag auf dem Friedhof Oberglatt für Verstorbene anderer Glaubensgemeinschaften spezielle Grabfelder schaffen und abweichende Grabesruhen festlegen.
Vernehmlassungsantworten
Mitte Juni wurde das neue Bestattungs- und Friedhofreglement der Bevölkerung sowie den Parteien und Vereinigungen zur Vernehmlassung unterbreitet. Aufgrund der eingegangenen Vernehmlassungsantworten hat der Gemeinderat eine redaktionelle Anpassung gegenüber der ursprünglichen Fassung des Bestattungs- und Friedhofreglements vorgenommen. Sie betrifft die speziellen Grabfelder für andere Glaubensgemeinschaften gemäss Artikel 17. In der ursprünglichen Version wurden die muslimischen Glaubensangehörigen namentlich erwähnt. Da es jedoch allen anderen Glaubensgemeinschaften ebenfalls freisteht, einen Antrag zu stellen, soll auf die spezielle Erwähnung der muslimischen Glaubensangehörigen verzichtet werden.
Die in den Vernehmlassungsantworten teilweise erwähnte «abweichende Grabesruhe» erachtet der Rat als nicht problematisch. Mit der Bestimmung steht keineswegs fest, dass längere Grabesruhen auch bewilligt werden. Der Rat möchte jedoch flexibel sein und sich für zukünftige Entscheide nicht einschränken.
40-tägige Referendumsfrist
Der Gemeinderat hat das nun vorliegende Bestattungs- und Friedhofreglement genehmigt. Gleichzeitig hat er den Gebührentarif zum Reglement als ergänzendes Dokument zur Publikation freigegeben. Im Gegensatz zum Gebührentarif, der in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt, untersteht das Reglement dem fakultativen Referendum. Am 23. Oktober 2017 beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis 1. Dezember 2017 dauert. Während dieser Zeit kann das Bestattungs- und Friedhofreglement im Gemeindehaus am Anschlagbrett im 2. Stock von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles ? Amtliche Publikationen» aufgeschaltet. Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig.
Wird das Referendum nicht ergriffen, kann das neue Bestattungs- und Friedhofreglement sowie der Gebührentarif, der nicht Gegenstand der Referendumsvorlage ist, per 1. Januar 2018 eingeführt werden.
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Geh- und Radweg Maestrani: Rat genehmigt Gemeindeanteil
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen plant, vom Scheidwegkreisel bis zur Gemeindegrenze einen Geh- und Radweg zu realisieren. Nach der Eröffnung des «Chocolariums» wird mit dem Bau des Geh- und Radweges Maestrani begonnen. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2017 den Gemeindeanteil in der Höhe von brutto 802‘795 Franken an den Kosten für den Geh- und Radweg Maestrani genehmigt.
Das kantonale Tiefbauamt plant das Strassenbauprojekt «Geh- und Radweg Scheidwegkreisel bis Gemeindegrenze». Wegen des in Betrieb genommenen «Chocolariums» der Maestrani AG – nur sechseinhalb Monate nach der Eröffnung wird bereits in diesem Monat der 100‘000 Besucher in der interaktiven Schokoladen-Erlebniswelt erwartet – wird mit der Realisierung des Geh- und Radwegs Maestrani begonnen. Damit können der Bau von zwei Bushaltestellen mit gesichertem Fussgängerübergang sowie sichere Gehwegverbindungen an das «Chocolarium» der Maestrani AG umgesetzt werden. Das kantonale Tiefbauamt hat das Projekt «Geh- und Radweg Maestrani» der Gemeinde Flawil vorgelegt.
Strategischer Mehrwert für Flawil
Beim vorliegenden Projekt wird die Toggenburgerstrasse um einen einseitigen, gegenläufigen Fuss- und Veloweg vom Einlenker Bogenstrasse bis zur Botsbergerrietstrasse ergänzt. Im Verlauf der Toggenburgerstrasse wird die Bushaltestelle Maestrani neu gestaltet, die Erschliessung der Maestrani angepasst und im Ortseingangsbereich eine Torsituation als Querungshilfe für den Veloverkehr installiert. Damit wird sichergestellt, dass im Bereich der Maestrani die signalisierte Geschwindigkeit besser eingehalten wird.
Der Gemeinderat erachtet den Geh- und Radweg Maestrani, vor allem auch nach der Inbetriebnahme des «Chocolariums», als einen strategischen Mehrwert für Flawil. Aus diesem Gesichtspunkt ist eine einwandfreie, sichere und funktionierende Erschliessung für den Langsamverkehr und den öffentlichen Verkehr unerlässlich.
Der Rat hat jedoch das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen bei der weiteren Projektbearbeitung gebeten, adäquate Sicht- und Lärmschutzmassnahmen für die betroffenen Grundstücke zu realisieren.
Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag für das Projekt «Geh- und Radweg Maestrani» beläuft sich auf brutto 2‘293‘700 Franken. Eine allfällige Beteiligung des Bundes im Rahmen des Agglomerationsprogramms der dritten Generation (2019-2022) in der Grössenordnung von 30 bis 40 Prozent an den Gesamtkosten ist dabei noch nicht berücksichtigt. An das Bauvorhaben hat die Gemeinde Flawil einen Anteil von 35 Prozent zu leisten. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2017 den Gemeindeanteil in der Höhe von brutto 802‘795 Franken genehmigt. Nach dem zu erwartenden Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm verbleiben netto rund 562‘000 Franken. Im Investitionsplan 2019-2022 ist im Jahr 2019 ein Betrag von 800‘000 Franken enthalten.
So geht es weiter
Nach der nun erfolgten Beitragszusicherung der Gemeinde Flawil wird das Projekt «Geh- und Radweg Maestrani» der Regierung des Kantons St.Gallen zur Genehmigung vorgelegt. Danach wird das Projekt öffentlich aufgelegt. Im Jahr 2018 ist mit den Einsprache- und den Landerwerbsverhandlungen zu rechnen. Realistischerweise kann deshalb nicht von einem Baubeginn vor Frühling 2019 ausgegangen werden.



