Mit dem Gesetz soll eine Empfehlung des Europarats umgesetzt werden, damit Güter, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können, kontrolliert werden. Es soll unterschieden werden zwischen Gütern, die nur zum Zweck der Todesstrafe oder der Folter verwendet werden können (Foltergüter), Gütern, die auch für die Folter verwendbar sind, und Arzneimitteln, die sich für die Vollstreckung der Todesstrafe eignen. Das Gesetz statuiert entsprechende Verbote und Bewilligungspflichten.
Folterwerkzeuge: Das muss nun beachtet werden
Der Regierungsrat ist mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz) einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung.
12. Januar 2023 08:45 Uhr
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Eingesandt/Redaktion

Der Regierungsrat ist mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz) einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung.