Mit dem Gesetz soll eine Empfehlung des Europarats umgesetzt werden, damit Güter, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können, kontrolliert werden. Es soll unterschieden werden zwischen Gütern, die nur zum Zweck der Todesstrafe oder der Folter verwendet werden können (Foltergüter), Gütern, die auch für die Folter verwendbar sind, und Arzneimitteln, die sich für die Vollstreckung der Todesstrafe eignen. Das Gesetz statuiert entsprechende Verbote und Bewilligungspflichten.