Das WirtschaftsPortalOst (WPO) begegnet diesen Herausforderungen mit einem regionalen Kita-Projekt. Mit der Einführung dieses Projekts haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder auch bei nicht in der Gemeinde Oberbüren ansässigen Kinderkrippen betreuen zu lassen und Subventionen zu erhalten. Denn es kann durchaus sein, dass eine andere Krippe z.B. aufgrund des Arbeitswegs besser liegt. Auch Eltern, die ihre Kinder ausserhalb der Gemeinde betreuen lassen, bezahlen in Oberbüren Steuern und sollen somit ebenfalls von einem fairen Angebot profitieren können. Angefragt wurden für dieses Projekt die 23 Mitgliedgemeinden vom WPO sowie die in diesem Einzugsgebiet tätigen Kindertagesstätten.

Am 8. September 2022 hat sich der Gemeinderat Oberbüren dazu entschieden, an diesem Projekt teilzunehmen. Gleichzeitig hat er die Verpflichtungserklärung zur Mitwirkung betreffend das Subventionierungsmodell im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung im WPO-Gebiet genehmigt und das entsprechende Reglement erlassen. Es wurde beschlossen, dass die dazu notwendige Tarifordnung zu einem späteren Zeitpunkt erlassen wird bzw. die bestehende Tarifordnung zum Krippenbetrieb Globi überprüft werden soll.

Am 19. Dezember 2022 hat der Gemeinderat die entsprechende Tarifordnung überarbeitet und anhand des Mustertarifs der WPO angepasst. Die neue Tarifordnung, basierend auf der Berechnungsgrundlage der Individuellen Prämienverbilligung, ist in zwei Kostenteiler aufgeteilt:

• Tarif für Kinder mit Betreuung in der Globi Kinderkrippe Oberbüren:

Bei diesem Tarif sind die Tagessätze fest definiert. Die Beitragshöhen wurden aus der bestehenden Tarifordnung übernommen.

• Tarif für Kinder in einer übrigen familienergänzenden Kindertagesbetreuung (unabhängig vom Standort):

Bei diesem Tarif sind die Beiträge prozentual festgelegt, da diese je nach Betreuungsstätte variieren können. Als Maximalbeiträge wurden die kostendeckenden Tagessätze der Globi Kinderkrippe Oberbüren definiert.

Das Projekt der WPO startet anfangs 2023. Dementsprechend sollen das Reglement sowie die Tarifordnung per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Der Gemeinderat hat deshalb gemäss Gemeindeordnung das fakultative Referendum während 40 Tagen angeordnet.