Anfangs Dezember stand fest: Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt Wil sowie der Stiftung St. Katharina gutgeheissen und ans Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Der Streit ums Kathi geht damit in die nächste Runde. hallowil.ch wollte damals von den Lesern wissen: «Die Kathi-Frage geht in die nächste Runde: Lohnt sich der Aufwand überhaupt?» Eine erste Auswertung der Umfrage zeigt: Die Mehrheit sagt, der Aufwand lohne sich «unbedingt». Jeweils 0 Stimmen haben die Antworten «eher nein», «ich bin unsicher» sowie «keine anderen Probleme?» bisher erhalten.

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So hat hallowil.ch bisher berichtet (6.12.21)
Kathi Wil: Bundesgericht fällt «Nicht-Urteil» und weist Verfahren zurück
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina gutgeheissen und die Sache an das Verwaltungsgericht zur Neuentscheidung zurückgewiesen. Damit ändert sich für den Betrieb der Schule St. Katharina als städtische Oberstufe vorerst – nichts. Was sagt die hallowil.ch-Community zum juristischen Eiertanz?
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts sei nicht abschliessend geklärt, ob der Nachtrag I des Schulvertrags der Stadt Wil mit der Schule St. Katharina rechtsgültig ist – oder eben nicht, wie die Stadt am Montagmorgen informiert. Sebastian Koller, Rechtsvertreter der Jungen Grünen Wil-Fürstenland, schreibt in einer Stellungnahme vom Sonntag von einem «Nicht-Urteil» und davon, dass es «entgegen der Erwartungen keinen verwertbaren Beitrag zur Klärung der Wiler Oberstufenfrage» leiste.
Erhebliche Entscheidungsfreiheit
In der Medienorientierung der Stadt heisst es weiter: Das Bundesgericht habe indes bestätigt, dass der Stadt Wil bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Volksschulbereich «eine relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit zusteht und sie damit auch autonom entscheiden kann, ob sie Aufgaben im Volksschulbereich an Private übertragen will».
Im Weiteren habe das Bundesgericht festgehalten, dass es zur Übertragung der Führung von Regelklassen der öffentlichen Sekundarschule an eine private Trägerschaft einer genügend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedürfe. Und weiter: «Ob der vom Stadtparlament genehmigte Nachtrag I zum Schulvertrag, der zudem dem fakultativen Referendum unterstand, selber die notwendige gesetzliche Grundlage bildet – wie es die Stadt Wil und die Stiftung Schule St. Katharina geltend machten – bleibt offen.» Ebenso wenig seien die einschlägigen Bestimmungen des Kantonalen Gemeindegesetzes als rechtliche Grundlage geprüft worden.
«Ping-Pong oder Eiertanz»
Das Verwaltungsgericht habe denn nun auch unter Berücksichtigung der Erwägungen des Bundesgerichtes «die Sache neu zu entscheiden», formuliert es die Stadt. Stadtparlamentarier Sebastian Koller schreibt dazu: «Das Verwaltungsgericht wird sich nun also zum dritten Mal mit der Streitsache befassen.» Danach bestünde erneut die Möglichkeit, den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiterzuziehen. So rechnet Koller denn auch damit, dass sich das «Verfahren nochmals über mindestens zwei Jahre hinziehen wird». Damit werde das Gesamtverfahren dann über acht Jahre beantragen. Der Umgang der Justiz in diesem Falle sei «wahlweise als Ping-Pong oder Eiertanz» zu bezeichnen.
Stadt will vorbereitet sein
Die Stadt Wil versichert in ihrer Orientierung, der Stadtrat werde mit der Stiftung Schule St. Katharina im Gespräch bleiben, um auf die Auswirkungen eines abschliessenden gerichtlichen Entscheides vorbereitet zu sein.
Auf den Betrieb der Schule St. Katharina habe der Bundesgerichtsentscheid vorläufig keine Auswirkungen. Die Stadt Wil werde bei Bedarf beim Verwaltungsgericht wie schon in der Vergangenheit eine vorsorgliche Massnahme beantragen, um bis zum Gerichtsentscheid auch das Schulgeld für die Mädchen aus den Ortsteilen Bronschhofen und Rossrüti weiterhin bezahlen zu können.
Ihre Meinung ist gefragt
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So hat hallowil.ch bisher berichtet (3.3.20)
Kathi-Streit: Stadt darf das Schulgeld weiterhin bezahlen
Im verworrenen Streit um die Zukunft der Mädchen-Oberstufe St. Katharina gibt es Neuigkeiten. Eine Beschwerde ist zwar weiterhin beim Bundesgericht hängig. Dieses hat nun aber eine vorsorgliche Massnahme gutgeheissen, wonach die Stadt auch weiterhin das Schulgeld für Schülerinnen aus Bronschhofen und Rossrüti sprechen darf.Zumindest im kommenden Schuljahr ändert sich an der Mädchen-Sekundarschule St. Katharina noch nichts. Das war zuweilen nicht mehr sicher. Denn ein Gerichtsurteil gefährdet die Zukunft der Schule. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat den Schulvertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina aufgehoben. Laut Gerichtsentscheid sei es mangels einer gesetzlichen Grundlage unzulässig, eine private Trägerschaft mit der Führung einer öffentlichen Schule zu beauftragen.
Dies hatte zur Folge, dass unklar war, ob die Stadt Wil ab dem kommenden Schuljahr die Schulgelder noch übernehmen darf. Damit diese Zahlungen und damit die Gleichbehandlung aller Ortsteile trotz hängiger Beschwerde in den vergangenen Jahren gewahrt werden kann, musste bei der jeweiligen Beschwerdeinstanz eine vorsorgliche Massnahme beantragt werden. Das Bundesgericht hat diese Massnahme nun gutgeheissen. Die bestehende Praxis kann bis zum definitiven Entscheid weitergeführt werden. (sk/pd/red)
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Kathi-Streit geht vor Bundesgericht (3.2.20)
Nun muss sich das oberste Schweizer Gericht mit der Wiler Mädchenschule St. Katharina befassen. Sowohl Stadt als auch Stiftungsrat akzeptieren das Urteil des St. Galler Verwaltungsgereichts nicht. Dieses hatte vor Weihnachten befunden, der Vertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung St. Katharina sei rechtswidrig. Laut Gerichtsentscheid sei es mangels einer gesetzlichen Grundlage unzulässig, eine private Trägerschaft mit der Führung einer öffentlichen Schule zu beauftragen. Aus Sicht des Stadtrats bleibt die Schule St. Katharina jedoch weiterhin eine Privatschule. Daran ändere sich nichts, auch wenn sie mit der umfassenden Beschulung von Wiler Sekundarschülerinnen eine öffentliche Aufgabe wahrnehme.
Die Stiftung St. Katharina ist bestrebt, neben dem Weiterzug ans Bundesgericht mit der CVP-/SVP-Motion auf politischem Weg eine Anpassung der Gemeindeordnung zu erlangen. Damit soll laut Stiftung St. Katharina eine gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Stadt Wil mit der Trägerschaft des «Kathi» realisiert werden können, sollte der Entscheid des Verwaltungsgerichts bestätigt werden.
Schulgeld-Klärung für Bronschhofen und Rossrüti
Und weiter: Nachdem das Parlament vergangenen August die Modellempfehlungen des Stadtrates zurückgewiesen hat, habe sich eine gute, konstruktive Zusammenarbeit «Bildungsdepartement – Stiftung St. Katharina» ergeben. Nach dem Bekanntwerden des Verwaltungsgerichtsentscheids seien diese Gespräche nun sistiert. Beiderseits bestehen die Hoffnung und der Wille, im Falle eines positiven Entscheides des Bundesgerichtes die Arbeit wieder aufnehmen und fortsetzen zu können. Aus Sicht der Stiftung sei es sinnvoll, nebst der juristischen auch die politische Schiene zu verfolgen, so Stiftungsratspräsident Armin Eugster.
Im Video: Will der Stadtrat eine Zukunft mit dem Kathi?
Mit der Beschwerde an das Bundesgericht werden vorsorgliche Massnahmen beantragt. Damit soll zum Beispiel die Frage geklärt werden, ob das Schulgeld wie die letzten Jahre für alle Wiler Mädchen, inklusive Bronschhofen und Rossrüti, bezahlt wird. Die Stadt Wil schreibt dazu: «Damit diese Zahlungen trotz hängiger Beschwerde in den vergangenen Jahren getätigt werden konnten, musste bei der jeweiligen Beschwerdeinstanz eine vorsorgliche Massnahme beantragt werden. Mit dem Weiterzug an das Bundesgericht wird der Stadtrat dies wiederum beantragen, um diese Praxis bis zum definitiven Entscheid weiterführen zu können. Für die Schülerinnen aus den Ortsteilen Bronschhofen und Rossrüti soll das Verfahren somit keine Auswirkung haben.»
Neubeurteilung der Schulraumplanung
Bleibt die Frage zu klären, ob aufgrund der unklaren Situation überhaupt noch genügend Eltern von Oberstufenschülerinnen Lust haben, ihre Tochter ins Kathi zu schicken. Just in diesen Tagen erhalten alle Erziehungsberechtigten von Kindern, die in die Oberstufe übertreten werden, ein Merkblatt für die Zuteilung in die Oberstufe. Mädchen, die gerne ins «Kathi» übertreten möchten, können dies laut Stiftungsrat nach wie vor im Rahmen der Vorjahre tun.
Bis das Bundesgericht entschieden hat, erarbeitet die Stadt Wil verschiedene Varianten für die Schulraumplanung, um trotz der Unsicherheit der künftigen Oberstufenstruktur den benötigte Raumbedarf sicherstellen zu können. (pd/sk/sdu)
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CVP und SVP: Gemeinsame Motion fürs Kathi (10.1.20)
Hat die Mädchensekundarschule Kathi eine Zukunft? Und wenn ja: Wie sieht diese aus? Es sind zwei vermeintlich einfache Fragen, auf die es aber in Wil seit Jahrzehnten keine Antworten gibt. Seit der Adventszeit ist die Situation unklarer denn je. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat entschieden, es gebe keine gesetzliche Grundlage, das Kathi auf der Basis einer privaten Trägerschaft zu führen. Genau das war zuletzt aber der Fall.
Die wohl einfachste Sache wäre nun also, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass eine private Trägerschaft die Mädchensekundarschule führen darf. Genau das schwebt der CVP und der SVP der Stadt Wil vor. Sie haben am Donnerstagabend im Stadtparlament eine gemeinsame Motion eingereicht. Der Stadtrat soll beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Was auf den ersten Blick simpel tönt, dürfte in Tat und Wahrheit etwas komplizierter werden. Das weitere Vorgehen sieht nun so aus: Als erstes wird der Stadtrat seine Sicht der Dinge präsentieren. Doch dieser hatte bereits früher kommuniziert, dass er sich ein Oberstufenmodell ohne Kathi vorstellt. Ob die Motion schliesslich für erheblich erklärt wird, entscheiden die Stadtparlamentarier an einer der nächsten Sitzungen. Diese haben sich Ende August des Vorjahrs mit einer hauchdünnen 19:18-Mehrheit für den Erhalt des Kathis ausgesprochen.
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So sieht das Kathi seine Zukunft (7.1.2020)
Kurz vor Weihnachten erfahren alle Beteiligten rund um die Beschwerde gegen den Parlamentsbeschluss von Februar 2016 vom Entscheid des St. Galler Verwaltungsgerichts: Die Beschwerde der Jungen Grünen Wil-Fürstenland wird gutgeheissen und damit wird der Nachtrag I zum Vertrag aus dem Jahr 2016 aufgehoben. Armin Eugster, Präsident der Stiftung St. Katharina, wird in einer Medienmitteilung der Schule wie folgt zitiert: «Dieser Entscheid bedeute nicht das Aus für die Schule.» Denn der Vertrag aus dem Jahre 1996 der Stadt mit dem Kloster sei nun massgebend. Will heissen: Während mindestens weiteren fünf Jahren können Wiler Schülerinnen das Kathi besuchen, da der genannte Vertrag frühestens auf Ende Juli 2025 gekündigt werden kann. «Ob die Stiftung gegen den Gerichtsentscheid trotzdem Beschwerde einreicht, wird sich nach eingehender Analyse und Absprache mit dem Stadtrat Wil zeigen», heisst es in der Mitteilung weiter.
Konstruktive Gespräche – Realklassen und Bubensek
Stiftungspräsident Eugster bedauert den Verwaltungsgerichts-Entscheid trotzdem: «Noch mehr bedauere ich aber, dass wir inmitten konstruktiver Gespräche mit der Stadt Wil erneut nicht wissen, wie es auf lange Sicht weitergehen soll.» Man habe mit der Stadt – nach dem Entscheid im Parlament im Sommer 2019 – nach Lösungen aus der vermeintlichen Sackgasse gesucht. So seien Bubenklassen und Realklassen geplant, denn alle zukünftigen Oberstufenschülerinnen und -schüler sollten gleiche Chancen auf Bildung im Kathi haben. «Die Stiftung vertraut also weiterhin darauf, dass die Schule, die sich schon so lange bewährt, eine langfristige Zukunft hat», wird in der Medienmitteilung informiert.
Und wie sollen Wiler Eltern in der jetzigen Situation planen? Es gelte, sie mit korrekten Tatsachen aufzuklären, abzuholen und vor allem sie zu beruhigen, so die Kathi-Schulleiterin Corinne Alder. Das Kathi ist da und beschult weiterhin – interessierte Eltern können ihr Mädchen wie üblich über den Fragebogen der Stadt Wil anmelden. «Auch alle Mädchen, die das Kathi derzeit besuchen, können ihre Schulzeit in Ruhe beenden», heisst es in der Medienmitteilung.
Chronologie der Ereignisse rund um das Kathi
1996: Vertrag zwischen dem Kloster St. Katharina und der Stadt Wil über die Führung einer Mädchen-Sekundarschule durch das Kloster. Regelungsinhalt: Aufnahme-Entscheid durch die Kathi-Schulleitung, Schulgeld der Stadt, allfällige Kündigung mit einer Frist von fünf Jahren. Vertrag ist genehmigt durch Wiler Parlament und durch das St. Galler Erziehungsdepartement.
2012: Stiftung Schule St. Katharina übernimmt Trägerschaft der Mädchen-Sekundarschule.
2015/2016: Stadtrat beantragt Änderung des Schulvertrages, unter anderem mit geänderten Bestimmungen zur Aufnahme, Losverfahren, Kündigung. Und eine Vertragsübernahme durch die Stiftung.
Februar 2016: Parlament stimmt dem Nachtrag I und der Vertragsübernahme durch die Stiftung zu, kein Referendum. Beschwerde durch Sebastian Koller (Junge Grüne Wil).
2017-2018: Projekt Schule 2020 der Stadt Wil – unter anderem mit Ziel eine neue Oberstufenstruktur in Wil aufzubauen.
November 2018: Stadtrat beantragt Oberstufenreform ohne Kathi – und Kündigung des Schulvertrages aus dem Jahr 1996.
August 2019: Parlament beschliesst Rückweisung des Geschäftes an den Wiler Stadtrat. Unter anderem mit folgendem Auftrag: Lösung suchen mit einer Buben- und Mädchenschule – als Pilotprojekt für sechs Jahre.
17.12.2019: Entscheid des St. Galler Verwaltungsgericht: Aufhebung der Beschlüsse des Parlamentes von Februar 2016 (Nachtrag I) infolge fehlender hinreichender gesetzlicher Grundlage. Der Vertrag aus dem Jahr 1996 besteht weiterhin.
03.02.2020 Ablauf der Frist für Beschwerde gegen Entscheid des St. Galler Verwaltungsgerichtes. «Weitere Informationen folgen dann». (pd)
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So berichtete hallowil.ch bisher (23.12.2019):
«Ende Januar wird der Stiftungsrat entscheiden, ob wir den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen oder nicht», gibt Armin Eugster, Präsident des Stiftungsrates am Telefon Auskunft. So findet denn auch im Januar eine ausserordentliche Stiftungsratssitzung statt. Die Beschwerdefrist endet Anfang Februar, so dass der Entscheid seitens Stiftungsrat spätestens Ende Januar gefällt sein muss. Armin Eugster, selbst Jurist, sagt zudem, dass der Weiterzug nur dann in Frage käme, wenn überhaupt Aussicht auf Erfolg bestünde. Dies müsse aber eben erst genau analysiert und evaluiert werden, denn: «Wir werden keine Beschwerde führen, die von vorneherein aussichtslos scheint.» Ob der Stiftungsrat den weiteren Weg mit der Stadt Wil geht, werde sich ebenfalls erst an dieser Sitzung herausstellen. Der Kontakt zur Stadt werde aber selbstverständlich gesucht.
Gemäss Armin Eugster gelte nun wieder der Schulvertrag von 1996 zwischen Stadt und Kloster, dieser sei nicht aufgehoben worden. So sei denn auch nicht der Schulvertrag verfassungswidrig, sondern: «Der Nachtrag I entbehrt einer hinreichenden, gesetzlichen Grundlage.»
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Verfassungswidriger Schulvertrag: Urteil werde von der Stadt analysiert (21.12.19)
Nach dem hauchdünnen «Ja» für das Oberstufenmodell mit Kathi hat das Verwaltungsgericht nun entschieden: Der Vertrag ist verfassungswidrig. Dies teilen die Jungen Grünen Wil-Fürstenland in einer Mitteilung vom Samstagmittag mit. Das Urteil sei bei der Stadt eingegangen, es werde nun analysiert, schreibt die Stadt am Samstag auf Anfrage von hallowil.ch.
Die Nachricht dürfte in Wil für Aufregung sorgen: Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hebt den Schulvertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina auf. Laut Gerichtsentscheid sei es mangels einer gesetzlichen Grundlage unzulässig, eine private Trägerschaft mit der Führung einer öffentlichen Schule zu beauftragen. Dies lassen die Jungen Grünen Wil-Fürstenland in einer Medienmitteilung vom Samstag verlauten. Nachdem sich das Stadtparlament im August mit dem äusserst knappen Resultat von 19 zu 18 Stimmen für den Erhalt vom Kathi ausgesprochen hatte, hatte sich damals etwa die Juso Wil-Toggenburg in die Diskussion eingebracht und auf eine Lösung ohne Kathi gehofft.
Entscheid und Aufhebung
Auch die Jungen Grünen hatten bereits 2016 eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Das kantonale Departement des Innern trat auf die Beschwerde zunächst nicht ein, wogegen sich die Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht wehrten. Im Juli 2018 hob das Gericht diesen Nichteintretensentscheid denn auch auf und wies das Departement des Innern an, die Sache zu beurteilen. Das Departement des Innern kam dieser Aufforderung im Juni 2019 schliesslich nach, wies die Beschwerde jedoch ab. Daraufhin sei die Angelegenheit wieder vor dem Verwaltungsgericht gelandet. Dieses hat den Beschwerdeführern jetzt auch in der Sache recht gegeben und den Nachtrag zum Schulvertrag aufgehoben: Für eine Auslagerung des öffentlichen Bildungsauftrags an Private fehle eine gesetzliche Grundlage. Wie der Vertrag mit der Stiftung aufgelöst werden soll, gehe aus dem Entscheid nicht hervor heisst es weiter.
Stadt will Urteil analysieren
Die Stiftung Schule St. Katharina und der Stadtrat haben die Möglichkeit, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Stadt Wil liess am Samstag auf Anfrage von hallowil.ch verlauten, dass sie das Urteil erhalten habe und es nun analysieren werde. hallowil.ch bleibt dran. (pd/jme)
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Nach dem Ja zum Kathi: Nun fordert die Juso das Aus der Mädchenschule (30.8.19)
Am Donnerstagabend hat sich das Wiler Stadtparlament hauchdünn für ein Oberstufenmodell mit dem Kathi ausgesprochen. Die Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten: Die Juso Wil-Toggenburg fordert trotz des Parlaments-Entscheids eine Abschaffung der staatlich finanzierten Privatschule.
Knapper hätte es nicht sein können. Mit 19:18-Stimmen sprach sich das Stadtparlament am Donnerstagabend für ein Oberstufen-Modell mit der derzeitigen Mädchen-Sekundarschule St. Katharina aus. Zwar sollen demnach künftig auch Mädchen und Realschüler unterrichtet werden, allerdings geschlechtergetrennt. Bereits jetzt steht fest, dass das Projekt eine weitere Verzögerung erleiden wird – und die Grundsatz-Diskussion neu entflammt.
Bereits am Vormittag nach der Parlamentssitzung brachte sich die Juso Wil-Toggenburg, die nicht im Stadtparlament vertreten ist, in die Diskussion ein. Sie ist enttäuscht über den Parlamentsentscheid und hofft, dass trotzdem eine Lösung ohne Kathi gefunden wird. Das Kathi sei eine private, christlich geführte Schule, die von öffentlichen Geldern unterstützt werde. «Weder Privatschulen noch Religionen sollten vom Staat gefördert werden. Es ist Zeit für ein Wil ohne staatlich finanzierte Privatschulen», sagt der Wiler Timo Räbsamen, Präsident der Juso Kanton St. Gallen. Die Haltung des Kathis, nur Mädchen aus der Sekundarschule unterrichten zu wollen, bezeichnet die Partei als «zutiefst antifeministisch». Die Juso fordert eine Erhöhung des Budgets für die Schulen und somit eine Ausweitung und Verbesserung der bestehenden, konfessionsneutralen Schulen. (pd/sdu)
Korrigendum: In einer früheren Version hiess es, Sebastian Koller sei Vertreter der Grünen ProWil. Die Grünen ProWil sind allerdings nicht ins Verfahren involviert, korrekterweise ist Sebastian Koller also: Rechtsvertreter der Jungen Grünen Wil-Fürstenland. (Anm. der Red., 6.12.21)