Anlässlich der Bürgerversammlung von Ende März 2018 erhielt die Behörde den Auftrag, als Alternative zur Dorfbachsanierung «Basisvariante» eine Machbarkeitsstudie für einen Hochwasser-Entlastungsstollen in Auftrag zu geben. Die Arbeiten am reduzierten Vorprojekt wurden gestoppt. Zeitnah werden nun drei Offerten von Ingenieurunternehmen für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Entlastungsstollen eingeholt.Mitte Januar 2018 hat ein Ad hoc-Komitee zur «Rettung des Dorfbachs» dem Gemeinderat eine Alternative zur geplanten Sanierung des Dorfbachs (Hochwasserschutz) vorgelegt. Es wurde beantragt, dass als Variante für den im Zentrum geplanten Ausbau des Dorfbachs (Sohlenabsenkung und horizontale Profilerweiterung) zur Hochwassersicherheit ein Entlas-tungsstollen zu prüfen sei. Nach Meinung des Ad hoc-Komitees könnte ein solcher Entlastungsstollen ab dem Gebiet oberhalb des Oberdorfs bis ins Gebiet Mettlen dazu beitragen, dass das Bachbett des Dorfbachs im Zentrum in seiner jetzigen Form belassen werden könnte.
Entlastungsstollen wäre möglich
Der Gemeinderat hat zusammen mit dem kantonalen Amt für Wasser und Energie, Abteilung Wasserbau, und mit dem Verfasser des Dorfbachprojekts umgehend erste Abklärungen für die Machbarkeit eines Hochwasser-Entlastungsstollens durchgeführt. Auch wurden zwei im Stollenbau (Untertagbau) versierte Ingenieurunternehmen sowie ein Geologe beigezogen. Aufgrund der Erfahrungen im Gebiet Loberg und der Geologiekarte der Schweiz geht man davon aus, dass es sich im Gebiet des geplanten Hochwasser-Entlastungsstollens mehrheitlich um Lockergestein handelt.
In der ganzen Region findet man solche Geschiebehügel, die vom Gletscher am Ende der letzten Eiszeit zurückgelassen wurden. Dies hat zur Folge, dass der Stollen bergmännisch mit Bagger vorangetrieben werden müsste. Die Abklärungen zeigten, dass ein Entlastungsstollen grundsätzlich realisiert werden kann.
Erste Grobkostenschätzungen
Es sind grundsätzliche Ziele des Kantons und des Gemeinderates, das Dorf vor Hochwasser zu schützen und den Dorfbach siedlungsverträglich durch das Dorf zu leiten. Es wurde ein reduziertes Vorprojekt ausgearbeitet, welches mit Kosten von 4,8 Millionen Franken für die Normalsanierung des Abschnitts Wantenbach (Gebiet Mettlen) bis Im Hag (Oberdorf) rechnet.
In dieser Kostenschätzung enthalten sind nebst dem offenen Bachlauf unter anderem auch der Neubau von sieben Übergängen sowie die Anpassung von zwei Brücken. Dieses Projekt würde durch Beiträge von Bund und Kanton in der Höhe von etwa 50 bis 60 Prozent mitfinanziert werden.
Die Kosten für den Hochwasser-Entlastungsstollen sind von den beigezogenen Ingenieurunternehmen auf 10,4 Millionen geschätzt worden. Diese Schätzung erfolgte einerseits für den Hochwasser-Entlastungs-stollen (teils im Tagbau und teils im bergmännischen Baggervortrieb), andererseits für ein Einleitbauwerk Im Hag, ein Ausleitbauwerk an der Tüfenwiesstrasse, die Umlegung des Wantenbaches sowie die Ohnehinkosten (Ersatz von Übergängen, Brücken usw. am Dorfbach). Nach ersten Abklärungen beim Amt für Wasser und Energie, Abteilung Wasserbau, darf mit Beiträgen von Bund und Kanton höchstens für die Kosten in der Höhe einer Normalsanierung gerechnet werden, auch bei einer Stollenvariante.
Aufgrund der ersten Vorabklärungen und der vorliegenden Kostenschätzungen hat der Gemeinderat entschieden, das Projekt Hochwasser-Entlastungsstollen nicht weiterzuverfolgen.
Er hat dies an der Vorgemeinde vom 20. März 2018 kommuniziert.
Auftrag Bürgerversammlung
Die Bürgerschaft stimmte Ende März 2018 einem Antrag des Ad hoc-
Komitees zu, wonach der Gemeinderat den Auftrag erhielt, als Alternative zur Dorfbachsanierung «Basisvariante» gemäss reduziertem Vorprojekt ein geeignetes Fachbüro zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Entlastungsstollen zu beauftragen. Nach erfolgter Abklärung sei der Bürgerschaft Bericht zu erstatten, damit diese über die Varianten urteilen und zum weiteren Vorgehen Stellung nehmen kann. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde ein Kredit von 110‘000 Franken bewilligt.
Konkrete Abklärungen Entlastungsstollen durchführen
Der Gemeinderat hat sich an der letzten Sitzung mit dem Dorfbach und dem weiteren Vorgehen auseinandergesetzt. Zeitnah werden nun drei Offerten von Ingenieurunternehmen für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie eingeholt, dies aufgrund eines Leistungsbeschriebs und in Absprache mit dem kantonalen Amt für Wasser und Energie, Abteilung Wasserbau. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die weitere Bearbeitung des reduzierten Vorprojekts mit allen von Bund und Kanton geforderten Berichten zu Hydrogeologie, Bodenschutz, Anpassung Gefahrenkarte, Bepflanzung, Ökologie, Gestaltung mit Visualisierungen sowie Rodungs- und Bewirtschaftungsplan umgehend gestoppt. Sobald die Unterlagen für den Hochwasser-Entlastungsstollen vorliegen, wird der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beschliessen.
Provisorische Massnahmen
Anwohner des Dorfbachs unterhalb der Tüfenwiesstrasse fordern aufgrund der neuen Ausgangslage umgehend provisorische Massnahmen zur Sicherung ihrer Grundstücke. Aus baurechtlichen Gründen müssen gemäss Kanton auch provisorische Massnahmen zum Hochwasser im Gewässerbereich öffentlich aufgelegt werden. Mit einem zusätzlichen Projektauftrag für provisorische Massnahmen wird vorerst zugewartet bis die Resultate der Machbarkeitsstudie zum Hochwasser-Entlastungsstollen vorliegen. Selbstverständlich werden die jährlichen Unterhaltsarbeiten am Dorfbach in gewohnter Weise durchgeführt.
Initiative abgelehnt
Im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau des Dorfbachs auf ein Jahrhunderthochwasser hat ein Initiativkomitee unter dem Präsidium von Walter Kerschbaumer eine Volks-initiative «Finanzierung Sanierung Dorfbach» (Restkosten) eingereicht. Die Restkosten der geplanten Dorfbachsanierung sollen – nach Abzug von Bundes- und Kantonsbeiträgen – vollumfänglich durch die öffentliche Hand (Gemeinde) getragen werden.
Die Perimeterunternehmung soll dafür nicht zur Kasse gebeten werden und weiterhin nur die Kosten für den laufenden Unterhalt tragen müssen. Der Gemeinderat hat sich vertieft mit der Initiative auseinandergesetzt. Da sie gegen die Bestimmungen des Wasserbaugesetzes verstösst, ist sie nicht rechtmässig und somit nicht zulässig. Der Gemeinderat kann das Anliegen nachvollziehen und wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Finanzierung der Restkosten Stellung beziehen.
WEITERE THEMEN
Rund um Zuzwil: Voranzeige
Die Kulturkommission Zuzwil organisiert in diesem Jahr zum letzten Mal den Anlass «Rund um Zuzwil». Dieser findet am Sonntag, 10. Juni 2018, im Dorfzentrum Zuzwil statt. Weitere Informationen folgen in den nächsten Ausgaben des «Zuzwil-aktuell».
Jugendmusikschule Wil-Land
Infotag
Die Jugendmusikschule Wil-Land veranstaltet am Freitag, 4. Mai 2018, 17 bis 19 Uhr, im Schulhaus Züberwangen einen Informationstag. Am «Tag der offenen Tür» beraten die Lehrpersonen interessierte Personen aus den Gemeinden Niederhelfenschwil und Zuzwil über alle Instrumente sowie Gesang und Ensembles. Neben der Möglichkeit alle Instrumente auszuprobieren, gibt es verschiedene Musikvorführungen, Infostände, ein Gewinnspiel sowie eine Cafeteria für die Verpflegung. Weitere Infos unter
www.musiclife.ch.
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Verbundlösung anstreben
In seinen Zielen für die Amtsdauer 2017 bis 2020 hat sich der Gemeinderat zur regionalen Zusammenarbeit in geeigneten Projekten bekannt, unter anderem im Bereich Feuerwehr.
Zusammen mit dem Gemeinderat Niederhelfenschwil hat er sich intensiv mit einer neuen Verbundlösung mit den Gemeinden Oberbüren, Oberuzwil und Uzwil oder einem Anschluss an den bestehenden Sicherheitsverbund Region Wil auseinander gesetzt. Die Gemeinderäte Niederhelfen-schwil und Zuzwil haben ihre Entscheide gefällt. Die beiden Feuerwehren von Niederhelfenschwil und Zuzwil sind beide personell und materiell auf einem hohen Niveau und verfügen über zeitgemässes Einsatzmaterial und Gerätschaften.
Mit dieser Ausgangslage vor Augen haben die beiden Räte nach intensiven, seriösen und umfassenden Abklärungen entschieden:
- Die beiden Feuerwehren Niederhelfenschwil und Zuzwil sollen künftig demselben Verbund angehören.
- Die beiden Gemeinden stimmen einer Regionalisierung der Feuerwehren Niederhelfenschwil und Zuzwil mit den Gemeinden Oberbüren, Oberuzwil sowie Uzwil zu.
Die Gemeinde- und Feuerwehrvertretungen aus Niederhelfenschwil und Zuzwil unterstützen und tragen die Aufbauarbeit eines regionalen Feuerwehrverbunds mit Fachkompetenz und Engagement mit. Mit der Unterstützung aller Beteiligten soll das Ziel verfolgt werden, die Realisierung eines neuen Verbundes mit den Gemeinden Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberuzwil, Uzwil und Zuzwil bis 31. Dezember 2020 umzusetzen.
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Vollsperre der Oberdorfstrasse
Während der Bauphase wird die Oberdorfstrasse, Abschnitt Einlenker Lenterstrasse bis zur Verzweigung Wuppenau, Konstanzerstrasse, vollständig gesperrt.
Das kantonale Tiefbauamt Thurgau sowie die Gemeinde Zuzwil haben die Sanierung der Oberdorfstrasse geplant. Das Projekt ist rechtskräftig, die Kredite bewilligt.
Am 22. Mai 2018 starten die Bauarbeiten für die Sanierung der Oberdorfstrasse, Einlenker Lenterstrasse bis zur Verzweigung Konstanzerstrasse. Während der gesamten Bauzeit muss die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr gesperrt und über Wil umgeleitet werden. Die Vorbereitungen für die Baustellensicherung und den Baustellenablauf haben ergeben, dass die Strecke aus Sicherheitsgründen gesperrt werden muss.
Radfahrende und Anstösser können die Baustelle befahren. Die Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, hat die entsprechende Verkehrsanordnung erlassen. Nebst der erwähnten Verbindung wird auch die Tüfenwiesstrasse mit einem Verbot signalisiert, um allfälligem «Schleichverkehr» entgegenzuwirken.


