Im Sommer 2016 hatte das Wiler Stadtparlament das neue Polizeireglement genehmigt. «Neu war unser Bestreben, Wildtiere im Wald und in Waldesnähe vor unangeleinten Hunden zu schützen», sagt der zuständige Wiler Stadtrat Daniel Meili. Also eine Leinenpflicht im Wald. Doch dazu kommt es nicht.
Rückblende: Nach dem Stadtratsentscheid lief die Referendumsfrist zwar unbenutzt ab. Unter anderem von Stadtparlamentarier Sebastian Koller, Junge Grüne, ist daraufhin aber eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht worden. Diese wurde mittlerweile behandelt. Das Verwaltungsgericht schreibt in seinem Urteil, dass die Leinenpflicht auf Spielplätzen oder in Parks nicht zu beanstanden seien. Dies läge im öffentlichen Interesse. Der vorgesehene Leinenzwang in Bezug auf die generell umfassten Wälder und Waldsäume sei aber zu restriktiv, weshalb die Bestimmung in diesem Punkt zu korrigieren sei. Ein Leinenzwang für bestimmte Waldgebiete während der Brut- und Setzzeit kann aber vom Stadtrat beschlossen werden.
Auf Friedhöfen «nur» Blindenhunde zugelassen
Auf Friedhöfen gilt, im Gegensatz zu anderen Parks und Grünanlagen, eine verschärfte Regelung. Dort besteht ein Hunde-Betretungsverbot und es sind «nur» Blindenhunde zugelassen. «Diese Regelung wurde vom Gericht explizit gestützt und als gut befunden», sagt Meili.
Der Stadtrat akzeptiert das Urteil und sieht von einem Weiterzug ans Bundesgericht ab. Das Urteil wird erst rechtskräftig, wenn auch die Beschwerdeführer nach der 30-tägigen Rekursfrist auf einen Weiterzug verzichten. (sk/sdu)