«Komplex wie ausgeklügelt präsentiert sich die Vorlage für das neue Finanzausgleichssystem», heisst es in einer Medienmitteilung des Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen. Es wird gemäss der administrationsrätlichen Vorlage die vor Ort gegebenen Verhältnisse besser abbilden und dem Katholischen Kollegium wie den einzelnen Kirchgemeinden grösseren Entscheidungsspielraum bieten. «Mit dem Finanzausgleich werden finanz- und strukturschwächere Kirchgemeinden mit Geldern des Katholischen Konfessionsteils unterstützt», steht in der Mitteilung weiter. Die Beiträge würden die finanzielle Situation der Kirchgemeinden, die im Vergleich mit anderen Kirchgemeinden ungünstigere Rahmenbedingungen haben, verbessern. Ausgleichsberechtigt sollen Körperschaften sein, die entweder eine unterdurchschnittliche Steuerkraft und überdurchschnittliche Belastungen beim Personalaufwand oder dem Liegenschaftsunterhalt haben.

Mitsprache des Kollegiums

Es sei kein Geheimnis, dass die Finanzkraft in den einen Gemeinden grösser sei als in einer kleinen Berggemeinde. «Und auch kleine Pfarreien mit wenigen Katholiken benötigen eine personelle Grundversorgung. Auch hier sind die Belastungen pro Kopf unterschiedlich hoch. Die Berechnungen für den Finanzausgleich basieren auf den Kirchgemeinderechnungen», wird in der Mitteilung erklärt. Die Kirchenverwaltungen erhalten jeweils im Herbst die Verfügung für die Ausgleichsbeiträge im Folgejahr, was eine reelle Finanzplanung ermöglicht. 

Veränderungen in Wahlkreisen

Im September sind Gesamterneuerungswahlen. Die Sitze für die einzelnen Wahlkreise, meist einzelne Kirchgemeinden, werden aufgrund der Anzahl Katholiken neu verteilt. Dies betrifft auch Gemeinden der «hallowil.ch»-Region. «Eschenbach, Bazenheid, Region Flawil-Degersheim und Niederhelfenschwil-Lenggenwil erhalten je einen zusätzlichen Sitz.»

Unterstützung für kantonale Hospiz-Einrichtungen

Die Finanzierung der Sterbe-Hospize in St.Gallen – eines von drei im Kanton – ist bisher nicht gesichert. «Gemeinden und Kanton leisten Beiträge an die Pflege von unheilbar kranken Menschen, die ihre letzten Lebenstage im Hospiz verbringen», so die Mitteilung. Trotzdem bleiben nicht finanzierte Kosten von bis zu 246 Franken pro Tag und Person, die durch das Sammeln von Spenden aufgebracht werden müssen. «Die Finanzierung von stationären Einrichtungen der Palliative Care wäre eigentlich eine staatliche Aufgabe, die politischen Prozesse sind jedoch noch nicht abgeschlossen.» So springe die Kirche mit Hilfe der Kirchensteuer-Gelder in die Bresche und leiste –sofern das Kollegium der Vorlage zustimme – über vier Jahre Betriebsbeiträge von gesamt 540‘000 Franken. (pd)