Mädchen und Knaben im Alter von 12 bis 16 Jahren können am Wiler Stadtweier die Fischerei entdecken. Für 10 Franken bietet die Stadt eine Ausbildung und den Bezug eines Patents an. Rico Eigenmann und sein Team begleiten die Jugendlichen dabei.«Man weiss nie, was einen beim Fischen erwartet und das fasziniert mich», sagt Fischereiaufseher Rico Eigenmann. An einem Tag habe man einen meterlangen Hecht am Haken, am anderen gar nichts. Eigenmann hat das Fischen selbst bei der Jugendfischerei am Wiler Stadtweier entdeckt und gelernt und möchte sein Wissen und seine Faszination gerne weitergeben. Bei der Jugendfischerei gehe es aber nicht «nur» ums Fischen: «Ich habe Freunde fürs Leben gefunden.»

An einem halbtägigen Kurs werden die Jugendlichen in die Fischerei eingeführt. Dabei werden Theorie und Praxis vermittelt. Ziel ist es, den Jugendlichen eine saubere und schonende Fischerei beizubringen, betont Eigenmann. Mit dem Abschluss der Ausbildung können die Mädchen und Knaben ein Patent beziehen, welches zum Fischen am Stadtweier berechtigt. Sie werden weiterhin von Rico Eigenmann und seinem Team begleitet und unterstützt. Auch Ausflüge zu anderen Gewässern oder beispielsweise ein Kurs über die Fischzubereitung gehören zum Programm der Jugendfischerei.

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WEITERE THEHMEN
Zusammenarbeit der Ortsgemeinde mit der städtischen Finanzverwaltung

Ab Sommer 2018 arbeiten die städtische Finanzverwaltung und die Ortsgemeinde Wil bei der Buchhaltung zusammen. Dem hat der Stadtrat zugestimmt.

Das Buchhaltungssystem der Orstgemeinde wird auf das System der Stadt umgestellt. Künftig werden die beiden Organisationen in diesem Bereich eng zusammenarbeiten. Die Dienstleistungen der Stadt werden von der Ortsgemeinde abgegolten.

Dem Ortsbürgerrat sind die professionellen Dienstleistungen der städtischen Finanzverwaltung bereits bekannt, da diese seit 2008 die Lohnbuchhaltung der Ortsgemeinde führt. Eine ähnliche, bewährte Kooperation pflegt die Stadtverwaltung seit Jahren mit dem Sicherheitsverbund Region Wil (SVRW).

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Einbürgerungen: amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auflage
Der Einbürgerungsrat der Stadt Wil hat mit Beschluss vom 27. Februar 2018 insgesamt 28 Personen (14 Erwachsene sowie 14 Kinder und Jugendliche) im ordentlichen Verfahren das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht Wil erteilt.

Die entsprechenden Dossiers liegen vom 16. März bis 30. April 2018 bei der Stadtkanzlei, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil, öffentlich auf. Vom 25. März bis und mit 8. April 2018 steht die Frist infolge der Feiertage still.

Wer in der Stadt Wil stimmberechtigt ist, kann innert dieser Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen sowie gegen den Beschluss des Einbürgerungsrates Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich und begründet beim Einbürgerungsrat einzureichen. Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wird und hinreichend begründet ist, sowie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Die Einsprache gilt als hinreichend begründet, wenn bezogen auf den Beschluss des Einbürgerungsrates dargelegt wird, dass a) Angaben in den Unterlagen des Auflagedossiers unvollständig oder unrichtig sind oder wegen neu eingetretener Tatsachen, die mit der gesuchstellenden Person in Zusammenhang stehen, zu ergänzen sind; b) die Feststellung des Einbürgerungsrates, dass die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt sind, unzutreffend ist.

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Gratis Altkleidersäcke im Briefkasten
Ab dem 16. März 2018 werden Säcke für die Altkleidersammlung in alle Wiler Briefkästen verteilt.

In wenigen Tagen heisst es wieder: Schränke ausmisten und Gutes tun. Per Post werden gratis Altkleidersäcke verteilt. In die Sammelsäcke gehören Kleider und Textilien aller Art sowie brauchbare Schuhe. Nicht in die Altkleidersammlung gehören Skischuhe, Schlittschuhe, Inline-Skates sowie jegliche Abfälle. Für die gefüllten Altkleidersäcke stellt die Stadt Wil auf dem Stadtgebiet zahlreiche Sammelcontainer bereit, die von der Heimstätte Wil betreut und zweimal wöchentlich geleert werden. Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten. (sk.)