Mit der Abstimmung vom 19. Mai hat der Kanton St.Gallen die zweite Pilotphase mit E-Voting abgeschlossen. «Die Pilotversuche sind aus Sicht der Staatskanzlei positiv verlaufen», heisst es in er Medienmitteilung der St. Galler Staatskanzlei. Sie wolle die schrittweise Ausbreitung von E-Voting ab Mai 2020 über eine dritte Pilotphase weiterführen. «In dieser soll E-Voting den Stimmberechtigten über ein Anmeldeverfahren und ohne Beschränkung auf einzelne Gemeinden angeboten werden», erklärt die Staatskanzlei in der Mitteilung weiter. Bei den nationalen und kantonalen Erneuerungswahlen im Herbst 2019 und im Frühjahr 2020 verzichte man auf den Einsatz von E-Voting.
Elektronisch wählen ist im Kanton St. Gallen kein neues Vorhaben. «Seit dem Jahr 2009 arbeitet der Kanton an einer schrittweisen Einführung von E-Voting», wird in der Mitteilung erklärt. In der ersten Pilotphase bis ins Jahr 2015 stand E-Voting ausschliesslich den im Kanton St.Gallen gemeldeten Auslandschweizern zur Verfügung. In der zweiten Pilotphase haben nun auch die Stimmberechtigten von fünf St. Galler Pilotgemeinden – darunter auch Kirchberg – den elektronischen Stimmkanal nutzen können. «Der Kanton St.Gallen hat mit der Abstimmung vom 19. Mai die zweite Pilotphase abgeschlossen», informiert die Staatskanzlei.
«Die im Kanton St.Gallen durchgeführten Pilotversuche sind positiv verlaufen», ist aus der Mitteilung zu entnehmen. Das Bedürfnis für einen «elektronischen Stimmkanal» sei vorhanden, schliesst die Staatskanzlei aus den Ergebnissen der Pilotversuche. Rund 25 Prozent der Stimmberechtigten in den Pilotgemeinden und rund 60 Prozent der stimmberechtigten Auslandschweizer haben demnach den elektronischen Stimmkanal durchschnittlich genutzt. Zudem habe die Zusammenarbeit mit den Pilotgemeinden «sehr gut funktioniert».
Neues E-Voting-System ab Mai 2020
Trotzdem will der Kanton St. Gallen bei den nationalen Gesamterneuerungswahlen vom 20. Oktober nicht auf E-Voting setzen. Für einen Einsatz im Herbst hätte es zwar vermutlich gereicht, man wolle aber das neue System nicht bei einer komplexen Proporzwahl erstmalig einsetzen. Dafür sei es noch zu wenig erprobt, wie in der Mitteilung erklärt wird. «Folglich werden auch die kantonalen Erneuerungswahlen vom 8. März 2020 ohne E-Voting durchgeführt.»
Die Staatskanzlei sieht vor, die schrittweise Ausbreitung von E-Voting im Kanton St.Gallen ab Mai 2020 weiterzuführen. Dann geht das Angebot an alle Stimmberechtigten im Kanton. Diese müssen sich anmelden, um das E-Voting zu nutzen. Allerdings werden höchstens 30 Prozent aller Stimmberechtigten zugelassen. Für einen höheren Wert wäre ein entsprechender Beschluss des Kantonsrats nötig. (pd)