Die Mädchensekundarschule St. Katharina ist in der Stadt Wil seit Jahrzehnten ein Politikum. Vor rund zweieinhalb Jahren hatte das Stadtparlament den sogenannten «Nachtrag I zum Schulvertrag» genehmigt, welcher unter anderem einen Parteiwechsel vom Kloster St. Katharina zur Stiftung Schule St. Katharina vorsah. Die Jungen Grünen Wil-Fürstenland sowie zwei Vorstandsmitglieder der Partei haben gegen den Parlamentsbeschluss eine Abstimmungsbeschwerde und eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht. Das kantonale Departement des Innern trat auf die Abstimmungsbeschwerde nicht ein und verweigerte auch die Prüfung der aufsichtsrechtlichen Anzeige. Die Beschwerdeführer fochten diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht an.

Mitten in den Sommerferien hat das Gericht nun überraschend ein Urteil gefällt: Der vorinstanzliche Rechtsspruch wird teilweise aufgehoben und das Departement des Innern angewiesen, die Abstimmungsbeschwerde zu prüfen. Die entsprechenden Prozessvoraussetzungen seien erfüllt, weshalb sich der Nichteintretensentscheid der Vorinstanz in dieser Hinsicht als unrechtmässig erweise, schreiben die «Jungen Grünen» in einer Mitteilung. Indessen wird das Nichteintreten insoweit bestätigt, als mit der Beschwerde Verfahrensmängel gerügt werden. Nach Auffassung des Gerichts hätten die Beschwerdeführer die formellen Mängel bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit einer Beschwerde des Gemeindegesetzes geltend machen müssen.

Wohl kein Weiterzug an das Bundesgericht
Für die Jungen Grünen ist der Verwaltungsgerichtsentscheid nicht vollumfänglich zufriedenstellend. Sie hatten gefordert, dass das Gericht selber ein Sachurteil fällt und auf eine Rückweisung an das Departement des Innern verzichtet. Dieser Antrag wurde abgewiesen. Auch mit der Auslegung des Fristerfordernisses für die Beschwerde wegen Verfahrensmängeln sind die Beschwerdeführer nicht einverstanden. Sie sind weiterhin der Auffassung, dass der angefochtene Parlamentsbeschluss sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht geprüft werden müsste. Allerdings seien die materiellen Fragen im Hinblick auf die Zukunft des Kathi von weitaus grösserem Interesse als die formellen Aspekte. Aus pragmatischer Sicht sei es daher nachvollziehbar, dass das Verwaltungsgericht durch die Ausklammerung der verfahrensrechtlichen Streitpunkte eine Vereinfachung des Prozesses herbeiführen möchte.

Im Hinblick auf einen allfälligen neuen Schulvertrag, der noch im laufenden Jahr dem Stadtparlament vorgelegt werden könnte, erscheint auch den Beschwerdeführern eine rasche Klärung der materiellen Rechtsfragen vordringlich. Konkret geht es darum, ob für den Schulvertrag eine gesetzliche Grundlage besteht und ob er mit den Grundsätzen der Geschlechtergleichbehandlung, der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen sowie der religiösen Neutralität vereinbar ist. Um die Klärung dieser Fragen nicht weiter zu verzögern, ziehen die Beschwerdeführer in Betracht, den Entscheid des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren und auf einen Weiterzug ans Bundesgericht zu verzichten. Allerdings wollen sie die 30-tägige Rechtsmittelfrist nutzen, um auch die Option eines Weiterzugs eingehend zu prüfen, wie die Jungen Grünen in der Mitteilung weiter schreiben. (pd/red)