Die Chargen bei Erneuerungswahlen in Kirchgemeinden mit kompetenten Personen wieder zu besetzen, bildet vielerorts keine einfache Ausgangslage. Hedi Zeller stellt sich nicht allein mangels anderer Kandidaten für das Präsidium zur Verfügung, sondern auch aus einer Begeisterung zum Einsatz für kirchliche Anliegen. Im Gespräch erzählt Hedi Zeller über ihre Beweggründe:
«hallowil.ch»: Aktuell amtieren Sie als Ratsmitglied bei der Katholischen Kirchgemeinde Niederbüren. Was bewog Sie, an den kommenden Erneuerungswahlen für das Amt des Präsidenten zu kandidieren?
Hedi Zeller: Die Kirche und der christliche Glaube bedeuten mir viel. Unsere Zusammenarbeit im Rat ist sehr gut und ich erfahre viel Unterstützung, auch vom Seelsorgeteam und von den Kirchbürgern.
«hallowil.ch»: Wurden Sie aus der Mitte des Rates für die Kandidatur ausgewählt oder gab es noch weitere interessierte Personen?
Wir haben verschiedene Personen angefragt, ob sie das Amt des Präsidenten übernehmen möchten. Leider haben wir nur Absagen erhalten. Nachdem mich einige Kirchbürger gefragt haben, ob nicht ich das Amt übernehmen möchte, habe ich mich mit Zustimmung des Rates entschlossen, zu kandidieren.
«hallowil.ch»: Was darf die Kirchgemeinde im Falle Ihrer Wahl von Ihnen erwarten?
Ich bin eine pflichtbewusste Person und möchte mich für die Kirche in Niederbüren einsetzen. Ich bin offen für Anliegen und Ideen.
«hallowil.ch»: Haben die laufenden Unruhen in der Gemeinde auch in der Kirchgemeinde Auswirkungen? Wie beurteilen Sie die Situation aktuell?
Nein, die verschiedenen Meinungen haben keine Auswirkungen in der Kirchgemeinde. Ich erfahre eine sehr gute Dorfgemeinschaft in Niederbüren.
«hallowil.ch»: Stehen der Kirchgemeinde in kommenden Jahren grössere Aufgaben baulich oder in der kirchlichen Organisation bevor?
Richard Holenstein hat in seiner Amtszeit hervorragende Arbeit geleistet. Es stehen im Moment keine grösseren Aufgaben an. Im Jahre 2021 ist eine Kircheninnenreinigung geplant.
«hallowil.ch»: Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit in der Seelsorgeeinheit mit Oberbüren und Niederwil?
Die Zusammenarbeit in der Seelsorgeeinheit ist sehr gut.
«hallowil.ch»: Wie die Nominationen aktuell stehen, gibt es auch neue Gesichter in den Räten. Werden Ihrer Ansicht nach die wichtigen Kompetenzen im Rat wieder komplett sein?
Ja, mit den neuen Gesichtern können wir alle Kompetenzen abdecken. Wir dürfen auch weiterhin auf die Unterstützung von Richard Holenstein zählen.
«hallowil.ch»: Haben Sie Wünsche für die Kirchgemeinde in der nahen Zukunft?
Ich wünsche mir eine Kirche, in der der Glaube ausgetauscht und gelebt wird. Zudem hoffe ich auf weiterhin gute Zusammenarbeit in den Räten, im Seelsorgeteam und auf die aktive Mitwirkung der Gläubigen.
Die Kandidaten für die Erneuerungswahlen
Präsidentin des Kirchenverwaltungsrates
Zeller Hedi, Hintere Büelstrasse 11a (neu, bisher Mitglied KVR)
Mitglieder des Kirchenverwaltungsrates
Bernhardsgrütter Michael, Wältishus 674 (neu)
Meier Miriam, Steinacker 4 (bisher)
Rüttimann Petra, Bachstrasse 6a (bisher)
Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Ebneter Fabian, Thurblick 5 (bisher)
Lehmann Magdalena, Waldegg (neu)
Marty Barbara, Staatsstrasse 44a (neu) Mitglied des Kath. Kollegiums
Holenstein Richard (bisher)
Wahlverfahren
Allfällige andere Wahlvorschläge, als die bereits nominierten Kandidaten, müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein und bis spätestens 28. Juni der Aktuarin der Kirchenverwaltung eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge müssen ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben (Art. 20bis UAG). Entsprechende Formulare können bei der Katholischen Kirchgemeinde verlangt werden.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 3. November, statt. Eventuelle Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind bis 19. September der Aktuarin der Kirchenverwaltung zu überreichen. Gemäss Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG ist für die Wahl der Kirchgemeindebehörden im zweiten Wahlgang eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.