Listenhunde haben hierzulande einen schweren Stand. Auf der einen Seite gibt es viele Leute, die von den Rassen überzeugt sind. Aber es gibt genau so viele kritische Stimmen. In vielen Kantonen sind Listenhunde nur unter Auflagen oder mit einer Bewilligung erlaubt – letzteres muss beispielsweise im Kanton Thurgau vorliegen. Im Kanton St.Gallen sind Listenhunde erlaubt. Für viele unverständlich – gerade nach solchen Vorfällen, wie es in Oberuzwil der Fall war. Ein Listenhund griff den Zwergpudel «Laura» an. Die Hündin wurde dabei so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste.

Natürlich beissen auch kleinere Rassen zu. Doch die Folgen sind nun mal bei einem Biss von einem Chihuahua oftmals nicht so verheerend wie bei einem American Staffordshire Terrier. Für eine deutliche Mehrheit, nämlich für 60 Prozent, müssten Listenhunde deshalb ganz klar verboten werden. Nach den vielen Vorfällen der letzten Jahre, in welchen Listenhunde involviert waren, wäre das ein logischer Schritt, so die Meinung der Mehrheit. Schliesslich könnten die Hunde nicht nur andere Tiere, sondern auch Menschen angreifen.

25 Prozent sind sich unschlüssig und finden nicht, dass Listenhunde grundsätzlich gefährlicher als andere Rassen sind. Sie müssten jedoch erzogen sein, und genau das seien sie oftmals nicht. Dann werde es gefährlich – für andere Hunde und Menschen. Die Auflagen müssten deshalb angepasst werden.

Die Minderheit von 15 Prozent sagt, dass Listenhunde nicht verboten werden sollen. Die Hunde seien nicht gefährlicher als andere, und die Medien sowie die Bevölkerung schaukeln die Thematik bewusst hoch.