Der Erziehungsrat hatte festgelegt, dass die lokalen Förderkonzepte auf Beginn des Schuljahres 2018/19 zu überarbeiten sind. Die Spurgruppe Sonderpädagogik Oberuzwil hat deshalb unter Federführung der Leitung Volksschule in einem längeren Prozess gemeinsam ein neues Konzept erarbeitet. Als Grundlagen dienten das Förderkonzept aus dem Jahr 2007 und die beiden ISF Konzepte der Primarschule und der Oberstufe. Der Oberuzwiler Schulrat konnte am 20. Februar 2018 auf Antrag der Schulleitungskonferenz das neue lokale Förderkonzept verabschieden. Inzwischen wurde dieses vom Amt für Volksschule genehmigt.
Integratives Schulmodell
Das lokale Förderkonzept beschreibt das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Schwierigkeiten im schulischen und sozialen Bereich. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und Fachpersonen von besonderer Bedeutung. Die Angebote des integrativen Schulmodells richten sich an Kinder mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich und an Kinder mit besonderen Begabungen. Die Lehrpersonen werden im Umgang mit der Vielfalt der Lernenden unterstützt.
Massnahmen regelmässig überprüfen
Die Wirksamkeit der sonderpädagogischen Massnahmen wird regelmässig überprüft. Grundlage dafür bilden eine Standortbestimmung mit den Eltern und weiteren Beteiligten, die Lernzielvereinbarung und der Lernbericht. Im Rahmen des Standortgesprächs wird festgelegt, ob die Massnahme abgeschlossen werden kann oder ob eine neue Vereinbarung zu treffen ist. Das Konzept erfüllt die kantonalen Vorgaben über die Massnahmen und deren Dauer sowie die Anforderungen an den Einbezug des Schulpsychologischen Dienstes.
Bewährte Praxis
Aufgrund des lokalen Förderkonzeptes sind keine Mehrkosten zu erwarten, da die Umsetzung des integrativen Schulmodells gemäss heutiger bewährter Praxis weitergeführt wird. Zum einen stehen das Wohl und die optimale Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers im Zentrum. Zum andern ist es Aufgabe der Schulführung, die Richtzahl für den Personalpool und den budgetierten Personalaufwand einzuhalten. Das lokale Förderkonzept ist auf www.schulen-oberuzwil.ch aufgeschaltet.
WEITERE THEMEN
Besuchstage mit Elternkafi
Am 19. und 20. März standen allen Interessierten die Schulzimmertüren der Kindergärten und Schulklassen der Primarschule während zwei Tagen offen. Dieses Angebot wurde rege genutzt: Ob Eltern, Grosseltern, Gotti oder Bekannte – die Schulhäuser wurden zu einem beliebten Treffpunkt.
Das Angebot der Elternforen lud dazu ein, die Pausen im Elterncafé zu verbringen. Bei Kaffee und Kuchen trafen sich die Besucherinnen und Besucher zu einem Schwatz, bevor es dann wieder zum Unterrichtsbesuch ging. Die Schulleitung richtet ein riesiges Dankeschön an die Elternforen Bichwil und Oberuzwil für dieses Engagement!
Selbstverständlich stehen die Türen unserer Schulzimmer auch während des Jahres offen. Gerne können sich Eltern dafür bei den Lehrpersonen anmelden.
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Dreister Diebstahl
Seit Ende Januar 2018 sind in der Primarschule Oberuzwil zahlreiche Surfaces «verschwunden». Da von einem Diebstahl ausgegangen werden musste, wurde Anzeige bei der Polizei erstattet. Jetzt konnten die Diebstähle nachgewiesen werden.
Ein Familienangehöriger einer Reinigungskraft hatte sich wiederholt unrechtmässig Zutritt zur Primarschule Oberuzwil verschafft und aus abgeschlossenen Räumen mehrere IT-Geräte sowie eine Spiegelreflexkamera gestohlen. Dank den Auswertungen aus dem elektronischen Zutrittssystem konnte die Gemeinde der Polizei wertvolle Fakten zur Verfügung stellen, welche die Überführung des Täters ermöglicht haben. Der Fall wird nun durch die Staatsanwaltschaft weiterbearbeitet.
Nachtragskredit
Die Schadenssumme beläuft sich auf insgesamt rund 30'000 Franken. Damit die Geräte zeitnah ersetzt werden können, musste der Gemeinderat einen entsprechenden Nachtragskredit bewilligen. Es darf damit gerechnet werden, dass zumindest ein Teil des Schadens durch Versicherungsleistungen gedeckt werden kann.
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Friedhofreglement in Kraft gesetzt
Der Gemeinderat hatte am 28. November 2017 einen Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement erlassen. Dieser wurde vom 12. Januar bis 20. Februar 2018 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist unbenützt aufgelaufen; das Reglement wurde per 1. April 2018 in Kraft gesetzt.
Der Nachtrag betrifft insbesondere die Gemeinschaftsurnengräber, welche auf den vier Friedhöfen in Oberuzwil, Bichwil und Niederglatt zur Verfügung stehen sowie die Grabreiheneinfassungen auf den beiden Friedhöfen in Oberuzwil. Einige weitere Bestimmungen wurden leicht angepasst, damit sie den veränderten Bedürfnissen und Gewohnheiten entsprechen.
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Wohnheim Bisacht: Personeller Wechsel
Im Wohnheim Bisacht ist Rosa Strub per 31. März 2018 in den verdienten Ruhestand getreten. Sie war insgesamt über zwölf Jahre lang eine geschätzte Mitarbeiterin im Hausdienst und in der Küche. Zur Ergänzung des Teams wurde eine «Fachfrau Betreuung» gesucht, um den in der Betriebsbewilligung des Kantons verlangten Anforderungen der Fachlichkeit Rechnung zu tragen. Aus den zahlreichen Bewerbungen konnte Verena Pfister, wohnhaft in Flawil, gewählt werden. Sie hat die neue Stelle mit einem 60%-Pensum per 1. April 2018 angetreten. Behörden und Personal wünschen Rosa Strub alles Gute im dritten Lebensabschnitt und heissen Verena Pfister im Team herzlich willkommen.

