Es ist ein dunkles Kapitel, welches die Verantwortlichen des Klosters Fischingen aufzuarbeiten haben. Im Raum stehen Missbrauchs-Vorwürfe, die sich in den 1960er und 1970er-Jahren zugetragen haben sollen. Nun ist die Geschichte um eine Facette reicher. Wie die «Thurgauer Zeitung» in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, macht ein ehemaliges Heimkind beim Thurgauer Verwaltungsgericht eine Millionen-Klage geltend. Demnach will der Österreicher genau 1,389 Millionen Franken von Regierungsrat haben, den er verklagt. Dieser habe die Aufsichtspflicht gegenüber dem Kinderheim des Klosters Fischingen nicht wahrgenommen und so indirekt sein Leben zerstört. Die Klage wird in besagtem Artikel mit «schweren körperlichen und sexuellen Misshandlungen» begründet. Der Knabe sei der Willkür der Mönche und Erzieher ausgeliefert gewesen, da sich niemand für ihn eingesetzt habe.
Allerdings könnte die Klage an der Verjährung scheitern. Denn die Ereignisse liegen schon mehr als ein halbes Jahrhundert zurück. Der Anwalt des Österreichers begründet gegenüber der «Thurgauer Zeitung», sein Mandant habe die Vorfälle lange verdrängt. Erst als die Missbrauchsfälle vor fünf Jahren an die Öffentlichkeit kamen, sei alles wieder lebendig geworden. Der Anwalt geht davon aus, dass die Klage beim Verwaltungsgericht aussichtlos ist. In diesem Fall will er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anrufen. Die Klage wurde bereits im Jahr 2015 eingereicht, war vom Anwalt bisher aber sistiert, um weitere Berichte abzuwarten. Nun soll die Sistierung aufgehoben werden. (sdu)