Der Gemeinderat hat am 24. Mai 2022 das Reglement Energieförderprogramm Kirchberg erlassen und vom 11. Juni bis 20. Juli 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt. Am 19. Juli 2022 wurde der Ratskanzlei das Referendumsbegehren mit 301 Unterschriften abgegeben. Der Gemeinderat hat das Referendumsbegehren geprüft und festgestellt, dass das Referendum zustande gekommen ist. Innert 12 Monaten muss demzufolge eine Urnenabstimmung durchgeführt werden.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchberg erhalten im Februar 2023 die Abstimmungsbotschaft über das Reglement Energieförderprogramm Kirchberg zur Urnenabstimmung vom 12. März 2023. In der Gemeinde Kirchberg soll ein Energieförderprogramm eingeführt werden. Basis dafür ist das Reglement Energieförderprogramm Kirchberg. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Mit dem Ergreifen des Referendums wird eine Volksabstimmung verlangt. Deshalb wird an der Urne über das Reglement Energieförderprogramm Kirchberg abgestimmt, schreiben die Verantwortlichen im Mitteilungsblatt.
Das Referendumskomitee fordert eine rückwirkende Leistung von Förderbeiträgen auf 12 Jahre. Deshalb soll das vom Gemeinderat vorgeschlagene Reglement abgelehnt werden. Viele Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben sich losgelöst von kommunalen Fördergeldern zur Realisierung umweltfreundlicher Anlagen entschieden. Der Gemeinderat schätzt dieses Engagement zu Gunsten der Umwelt sehr. Er spricht sich aber auch für eine möglichst baldige Umsetzung des Energieförderprogramms aus. Die Gelder sollen im Sinne des Fördergedankens für zukünftige Projekte eingesetzt werden. Die Leistung von Förderbeiträgen rückwirkend auf 12 Jahre sei mit dem Gedanken einer Förderung nicht vereinbar, heisst es im Mitteilungsblatt weiter. Eine Ablehnung an der Urne würde auch nicht dazu führen, dass automatisch rückwirkende Beiträge geleistet würden. Stattdessen würde das Energieförderprogramm Kirchberg für eine ungewisse Zeit verzögert.