Vergangene Woche wurde in einer privaten Tierhaltung in Trüllikon bei fünf gehaltenen Schwarzschwänen die Aviäre influenza (Vogelgrippe, H5N1) festgestellt. Das BLV hat mit den betroffenen Kantonen die erforderlichen Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen festgelegt. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wurden bereits vor dem Ausbruch in Trüllikon die schweizweit geltenden vorbeugenden Vogelgrippe-Massnahmen bis mindestens am 15. März 2023 verlängert.
Um den Seuchenbetrieb wird eine Überwachungszone mit 3 Kilometer Radius ausgeschieden. Von dieser Überwachungszone erfasst wird auch ein Teil der Politischen Gemeinde Schlatt. Weiter wird aufgrund internationaler Anforderungen an den Handel mit Tieren und Tierprodukten eine Zwischenzone mit 10 Kilometer Radius um den Seuchenbetrieb ausgeschieden. Zusätzlich zu den schweizweit geltenden Schutzmassnahmen gelten in der Zwischenzone spezielle Massnahmen für Grossbetriebe, welche durch das Veterinäramt direkt kontaktiert werden.