Der Gemeinderat hat in den vergangenen Jahren verschiedene Varianten geprüft, um die Weiler der Oberen Gegend von Flawil durch den Ortsbus oder durch einen Regionalbus zu erschliessen. Doch keine der Möglichkeiten konnte umgesetzt werden. Deshalb wurde eine Zusammenarbeit mit den seit Jahren in Flawil tätigen Taxianbietern gesucht. Mit Erfolg. Ab September 2018 werden vorerst während einer zweijährigen Probephase von morgens 6 Uhr bis nachts um 1.30 Uhr vergünstigte Taxifahrten angeboten. Für sechs Franken pro Fahrt kann von jedem beliebigen Ort im Dorf zu jedem beliebigen Ort der Oberen Gegend oder umgekehrt das Taxiangebot genutzt werden. Die Gemeinde Flawil subventioniert jede Fahrt mit zwölf Franken. Dank der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Oberuzwil profitieren auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Weiler Niederglatt, Wilen und Watt von demselben Angebot. In diesem Fall übernimmt die Gemeinde Oberuzwil die Subventionen.

Verschiedene Busangebote geprüft
Heute und auch in Zukunft haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Oberen Gegend von Flawil die Möglichkeit, mit dem Schulbus ins Dorf und zurück zu fahren. Eine Mitfahrt ist jedoch nicht garantiert und bedarf der Voranmeldung. Das Angebot wird nur selten genutzt.
Um dies zu ändern suchte der Gemeinderat schon vor einigen Jahren das Gespräch mit dem Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons St.Gallen. Zunächst wurde geprüft, ob die Postautolinie von Flawil nach Degersheim über die Weiler Alterschwil und Egg geführt werden könnte. Doch die Verlängerung der Fahrzeit wäre für die Degersheimerinnen und Degersheimer eine zu grosse Komforteinbusse gewesen. Ausserdem stand die zusätzlich benötigte Fahrtzeit wegen des engen Fahrplankorsetts gar nicht zur Verfügung. Weil auch die durch die Gemeinde Flawil zu tragenden Kosten immens gewesen wären, verzichtete der Gemeinderat darauf, diese Variante weiterzuverfolgen.
Im Rahmen der Erarbeitung des Buskonzepts Fürstenland 2019 beantragte der Gemeinderat beim Kanton St.Gallen eine neue Buslinie. Diese sollte von Bazenheid über Lütisburg zum Bahnhof Flawil und von dort weiter via Burgau und Egg nach Degersheim führen. Die zuständigen kantonalen Stellen waren nicht bereit auf diesen Vorschlag einzugehen, weil das Fahrgastpotential zu gering und damit ein ungenügender Kostendeckungsgrad zu erwarten sei.
Zusammenarbeit mit den lokalen Taxianbietern
Da zurzeit für die Obere Gegend von Flawil kein klassisches Angebot des öffentlichen Verkehrs eingeführt werden kann, suchte der Gemeinderat die Zusammenarbeit mit den seit Jahren in der Gemeinde Flawil tätigen Taxianbietern. Mit Doris Muralt, Taxi Stop, und mit Mladan Zivotic, M Taxi, konnte nun eine auf vorerst zwei Jahre befristete Vereinbarung über die Subvention von Taxifahrten in die Obere Gegend abgeschlossen werden.
Erreichbarkeit
Doris Muralt, Taxi Stop (079 305 45 45), bietet die vergünstigten Fahrten von Montag bis Samstag von 6 Uhr bis 16 Uhr an. Sie ist ab 05.30 Uhr erreichbar. Abfahrten vor 6 Uhr werden nicht vergünstigt.
Mladan Zivotic, M Taxi (076 702 20 00), bietet die vergünstigten Fahrten von Montag bis Samstag von 16 Uhr bis 1.30 Uhr sowie am Sonntag von 6 Uhr bis 24 Uhr an. Er ist von Montag bis Samstag ab 15.30 Uhr und sonntags erreichbar. Abfahrten nach 1.30 Uhr werden nicht vergünstigt.
Vergünstigung
Die Taxifahrerin oder der Taxifahrer kassieren beim Fahrgast den Fahrpreis von sechs Franken ein. Gleichzeitig ist die Fahrt auf einer Liste einzutragen und vom Fahrgast zu unterzeichnen. Der Fahrpreis berechnet sich pro Fahrt und nicht pro Fahrgast. Die Gemeinde Flawil subventioniert jede Fahrt mit einem Betrag von zwölf Franken.
Taxifahrten sind nach Möglichkeit zusammenzulegen. Möchten zwei oder mehrere Fahrgäste ungefähr zur gleichen Zeit in die gleiche Richtung fahren, sind Fahrgäste unterwegs abzuholen. In solchen Fällen haben alle Fahrgäste zusammen nur einen Fahrpreis von sechs Franken zu entrichten.
Abfahrts- und Zielorte
Auf Aufforderung von Fahrgästen werden Personen und Reisegepäck von beliebigen Orten im Dorf Flawil an beliebige Ziele in der Oberen Gegend oder umgekehrt transportiert. Folgende Weiler der Oberen Gegend sind in das Angebot eingebunden:
Egg mit Hammer, Üssere Egg, Eggstatt, Egghalde und Obere Egg, Burg und Obere Burg, Langenentschwil, Alterschwil, Grobenentschwil, Raschberg, Städeli mit Chräzeren sowie Sägen. Fahrten von oder nach anderen Destinationen werden nicht vergünstigt.
Weitere Bestimmungen
Das Angebot kann auch von Fahrgästen genutzt werden, die nicht in der Gemeinde Flawil wohnen. Bei schwierigen Strassenverhältnissen kann die Fahrt bereits an der nächstliegenden befahrbaren Abzweigung beginnen oder enden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Es werden ausschliesslich Personentransporte vergünstigt. Reine Materialtransporte oder Dienstleistungsaufträge sind nicht möglich. Schülertransporte sind nur im Ausnahmefall zulässig. Regelmässige Schülertransporte müssen durch die Schule Flawil genehmigt werden.
Zusammenarbeit mit Oberuzwil
Schon zu Beginn der Planungen äusserte der Gemeinderat Oberuzwil den Wunsch, ebenfalls in die Vereinbarung mit den Taxianbietern integriert zu werden. Die Gemeinde Oberuzwil ist bereit, die Taxifahrten von beliebigen Orten im Dorf Flawil an beliebige Ziele der Weiler Niederglatt, Wilen und Watt oder umgekehrt zu vergünstigen. Die Fahrpreise und weiteren Bestimmungen sind dieselben.
WEITERE THEMEN
Flawil wendet neues Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden an
Als eine der wenigen Pilotgemeinden wendet Flawil das neue Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) bereits ab 2018 an. Der Kanton St.Gallen hat die Gemeinden verpflichtet, spätestens per 1. Januar 2019 umzustellen. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat mehrere Grundsatzentscheide zu Bewertung, Aktivierungsgrenze und Nutzungsdauer des Gemeindevermögens gefasst. Zudem hat er ein «Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen» geschaffen und dieses für das Referendumsverfahren freigegeben.
Die markantesten Unterschiede zum bisherigen Rechnungsmodell «HRM1» zeigen sich in der Bewertung des Gemeindevermögens. Beim Verwaltungsvermögen ergeben sich durch längere Abschreibungszeiträume in Zukunft tiefere Abschreibungen. Im bisherigen Rechnungsmodell war das Verwaltungsvermögen meist schon vor dem Ende seiner Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Das führte zu «stillen Reserven». Beim RMSG ist aus Transparenzgründen die Bildung solcher Reserven nicht mehr zulässig. Bestehende Reserven könnten durch eine einmalige Neubewertung sichtbar gemacht werden.
Verwaltungsvermögen und Finanzvermögen
Das Vermögen oder die Aktiven einer Gemeinde bestehen aus dem Finanzvermögen und aus dem Verwaltungsvermögen. Das Finanzvermögen besteht aus Werten, die veräussert werden können, ohne dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben beeinträchtigt wird. Dazu gehören zum Beispiel landwirtschaftliche Liegenschaften oder Waldgrundstücke. Das Verwaltungsvermögen dient der unmittelbaren Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Beispiele sind das Gemeindehaus oder die öffentlichen Strassen.
Keine Aufwertung des Verwaltungsvermögens
Der Gemeinderat hat beschlossen, das bereits abgeschriebene Verwaltungsvermögen nicht wieder aufzuwerten. Er ist der Meinung, dass die in den vergangenen Jahren getätigten zusätzlichen Abschreibungen aus finanzpolitischer Sicht richtig waren. Eine Aufwertung des Verwaltungsvermögens würde dazu führen, dass in den kommenden Jahren Verluste budgetiert werden müssten, welche jedoch durch Bezüge aus der dadurch entstehenden Aufwertungsreserve ausgeglichen werden könnten. Aus Sicht des Gemeinderats ein intransparenter und für die Bürgerschaft nur schwer nachvollziehbarer Vorgang. Deshalb wird darauf verzichtet.
Abschreibungsdauern bleiben kurz
Mit der Anwendung von RMSG werden die Abschreibungen des Verwaltungsvermögens nicht mehr durch die Bürgerschaft, sondern durch den Gemeinderat festgelegt. Damit sich die Abschreibungsdauer möglichst an der wirtschaftlichen (Rest-)Nutzungsdauer orientiert, schreibt das Gesetz Bandbreiten für die Nutzungsdauer der verschiedenen Anlagegüter vor. Dem Vorsichtsprinzip folgend hat der Rat die Abschreibungsdauern so kurz wie möglich festgelegt. Das bisherige Abschreibungsreglement wird aufgrund übergeordneten Rechts formlos aufgehoben.
Aktivierungsgrenze bleibt unverändert
Auch die Aktivierungsgrenze wird durch den Gemeinderat bestimmt. Dies bedeutet, dass der Rat mit einer Betragsgrenze festlegt, ob eine Ausgabe in der Bilanz aktiviert oder direkt der Erfolgsrechnung belastet wird. Wie schon beim bisherigen Rechnungsmodell wird die Aktivierungsgrenze auf 150‘000 Franken festgelegt. Dieser Betrag steht in einem angemessenen Verhältnis zum Jahresumsatz der Gemeinde Flawil und hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.
Aufwertung des Finanzvermögens
Beim Übergang zum RMSG besteht beim Finanzvermögen im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen kein Wahlrecht zur Neubewertung. Eine solche ist zwingend. Betroffen sind vor allem unbebaute Grundstücke. Richtgrösse für die Neubewertung ist der amtliche Verkehrswert. Durch die Aufwertung des Finanzvermögens entsteht auf der Passivseite der Bilanz eine sogenannte Aufwertungsreserve. Diese wird in den kommenden Jahren für den Werterhalt der Finanzliegenschaften eingesetzt.
Reglement untersteht fakultativem Referendum
Im Zusammenhang mit der neuen Reserve ist ein «Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen» notwendig. Dieses regelt insbesondere den Umfang von Einlagen in die Reserve und von Entnahmen aus der Reserve. Die Basis bildet ein Musterreglement des kantonalen Amtes für Gemeinden. Der Gemeinderat hat das «Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen» erlassen und dieses dem fakultativem Referendum unterstellt. Am Montag, 13. August 2018, beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis Freitag, 21. September 2018, dauert. Während dieser Zeit kann das «Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen» im Gemeindehaus am Anschlagbrett im 2. Stock eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Amtliche Publikationen» aufgeschaltet. Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt das Reglement per 1. November 2018 in Kraft.
Bilanzanpassungsbericht an der Bürgerversammlung
Im Zuge der Umstellung des Rechnungsmodells, ist der Bürgerversammlung ein Bericht über die Bilanzanpassungen vorzulegen. Dieser Bericht wird zusammen mit dem Jahresabschluss den Flawiler Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung vom 30. April 2019 vorgelegt.
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Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt bestehen
Trotz den Niederschlägen: Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Flawil bleibt bestehen. Das Wasser floss mehrheitlich ab, die Böden bleiben trocken.
In der Gemeinde Flawil gilt auf dem gesamten Gebiet, also auch an jenen Orten, die weiter weg als 200 Meter vom Wald liegen, nach wie vor und bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Es ist untersagt, Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen, Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden, brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen, Holzkohlegrills zu gebrauchen und Kerzen im Freien anzuzünden. Ausserhalb der Wälder dürfen Gas- und Elektrogrills genutzt werden, wenn diese auf nicht brennbarem Untergrund stehen und der Abstand zu brennbaren Materialien gewährleistet ist. Wer unsicher ist, ob weitere Situationen ebenso unter das Verbot fallen, verzichtet besser.
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Aufruf zum sparsamen Umgang mit Wasser
Die Technischen Betriebe Flawil (TBF) bitten die Bevölkerung, mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen.
Die Hitze und Trockenheit hält weiterhin an und damit auch ein Mehrverbrauch von Trinkwasser. Aktuell werden bis zu 50 Prozent mehr Trinkwasser abgegeben. Die Ursache dieses ausserordentlich hohen Verbrauchs liegt massgeblich in der Bewässerung. Die TBF rufen die Bevölkerung auf, mit Wasser sparsam umzugehen und derzeit nicht unnötigerweise Pools zu füllen, Autos zu waschen oder Rasen und Gärten zu bewässern.
Aktuell liefern die Quellen noch einen Drittel des normalen Ertrages, und auch das Grundwasser ist beschränkt. Die Versorgungslage ist nicht dramatisch, da hohe Schwankungen des Verbrauchs im Sommer nicht aussergewöhnlich sind. Damit aber auch längerfristig mit genügend und qualitativ gutem Trinkwasser versorgt werden kann, ist ein umsichtiger Umgang notwendig.
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Tempo-30-Zone «Vögelipark»: Start der Bauarbeiten
Der Gemeinderat hat im Wohnquartier «Vögelipark» eine Tempo-30-Zone genehmigt. Im Quartier hat ein überwiegender Teil der Bewohnerinnen und Bewohner die Errichtung einer Tempo-30-Zone gewünscht. Nachdem die eingegangenen Einsprachen einvernehmlich geregelt werden konnten, starten nun die Bauarbeiten.
Im Mai 2014 hat der Gemeinderat das «Konzept zur Einführung von Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren» verabschiedet. Seit 1. Juni 2014 ist es in Kraft. Das Konzept sieht vor, dass auf Antrag von Initianten aus dem entsprechenden Wohnquartier ein erstes Grobkonzept für eine Tempo-30-Zone durch die Gemeinde erarbeitet wird. Die Initianten sind danach aufgefordert, möglichst viele Unterschriften von Anwohnerinnen und Anwohnern bei der Gemeinde einzureichen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass eine breite Akzeptanz dieser Massnahme vorhanden ist. Die vom Gemeinderat genehmigte Tempo-30-Zone im Wohnquartier «Vögelipark» lag im Januar 2018 während 30 Tagen öffentlich auf. Die dabei eingegangenen Einsprachen konnten einvernehmlich geregelt werden.
Nun erfolgen die baulichen Massnahmen zur Umsetzung der Tempo-30-Zone an der Schweissbrunn-, Bach-, Weidegg- und Parkstrasse sowie am Bachweg. Parallel dazu sanieren die Technischen Betriebe Flawil ab Montag, 13. August 2018, die Werkleitungen an der Schweissbrunnstrasse im Abschnitt Wiler- und Badstrasse. Für die Bauarbeiten muss die Schweissbrunnstrasse abschnittsweise gesperrt werden. Über den Zeitpunkt der einzelnen Sperrungen werden die Anwohnerinnen und Anwohner direkt informiert.
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Deckbelag wird erneuert
An der Oberbotsbergstrasse, Abschnitt Hausnummer 23 bis 35, steht der Einbau des Deckbelags bevor.
Sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird am Donnerstag, 16. August 2018, an der Oberbotsbergstrasse, Abschnitt Hausnummer 23 bis 35, der Deckbelag erneuert. Aus diesem Grund wird die Strasse an diesem Tag ab 6 Uhr gesperrt. Während den Vorarbeiten kann es in den Tagen vor dem Belagseinbau zu Behinderungen kommen. Der Verkehr wird signalisiert und umgeleitet. Fussgänger und Radfahrer werden im Baustellenbereich geführt. Fahrzeuge müssen ab Mittwochabend bis Freitagmorgen ausserhalb des Baustellenbereichs abgestellt werden.
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Verkehrserhebung in Flawil
In den Kalenderwochen 33 bis 39, das heisst vom 13. August bis 28. September 2018, werden kantonsweite Verkehrserhebungen durchgeführt. Auch in Flawil wird gezählt.
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen ist verpflichtet, für seine Strassen und für die Gemeindestrassen einen Lärmbelastungskataster (LBK) zu führen und diesen periodisch zu aktualisieren. In diesem Rahmen werden kantonsweite Verkehrserhebungen stattfinden – auch in Flawil. Während der Erhebungsphase werden verschiedene Erhebungsmethoden zur Anwendung kommen: Handzählungen, Radarzählungen, Videoerhebungen und mobile Erhebungen. Die erhobenen Daten werden nicht personenbezogen ausgewertet und hochgerechnet. Die Videoaufnahmen werden nach Abschluss des Projekts gelöscht. Die ausgewerteten und auf einen Jahresdurchschnitt hochgerechneten Daten fliessen als Grundlagen in den Emissionskataster beziehungsweise dienen als Berechnungsgrundlagen für den Lärmbelastungskataster des Kantons St.Gallen.
Die beiden von der Regierung, auf Antrag des Baudepartementes, beauftragten Ingenieurgemeinschaften werden kantonsweite Verkehrserhebungen in den Kalenderwochen 33 bis 39, das heisst vom 13. August bis 28. September 2018, durchführen.
Premiere ein voller Erfolg
Zum ersten Mal hat in diesem Jahr die Bundesfeier in Flawil nicht am Abend, sondern am Mittag stattgefunden. Und die Premiere war ein voller Erfolg. Die 1.-August-Feier auf dem Marktplatz beim alten Feuerwehrdepot begann mit einem «Bäckerzmorgä». Begrüsst wurden die Gäste von Gemeinderat Eddie Frei. Die Festrede hielt Arber Bullakaj, Vizepräsident der SP des Kantons St.Gallen.
