Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2023 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2023 massgebend. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Prämienverbilligung: Die Tage sind gezählt
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung. Die Anmeldefrist dafür endet am 31. März 2023. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
06. Februar 2023 11:07 Uhr
407
Eingesandt/Redaktion

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung. Die Anmeldefrist dafür endet am 31. März 2023. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.