Der Grosse Rat hat am 26. Oktober 2022 das Gesetz über Vereinbarungen zur Milderung finanzieller Härtefälle von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen (GVKS) verabschiedet. Das Behördenreferendum wurde nicht verlangt, es ist auch kein Referendum ergriffen worden. Der Regierungsrat hat nun die Ausführungsverordnung zum Gesetz erlassen. Das Gesetz und die Verordnung treten per 1. April 2023 in Kraft.
Das GVKS ist Teil des Gesamtpakets zur Bereinigung der raumplanerischen Situation in rund 300 Kleinsiedlungen im Kanton Thurgau. Die vom Grossen Rat und dem Bundesrat genehmigte Richtplanänderung «Kleinsiedlungen» verpflichtet die betroffenen Gemeinden, ihren Zonenplan und allenfalls das Baureglement an die neuen Bestimmungen anzupassen. Mit der bundesrechtlich geforderten Überführung von Flächen in Kleinsiedlungen aus dem kantonalrechtlichen Baugebiet in das Nichtbaugebiet können mindestens subjektiv erhebliche Wertverluste einhergehen. Da die bisherige Qualifizierung der entsprechenden Flächen als Bauzone bundesrechtswidrig war, muss davon ausgegangen werden, dass die Geltendmachung von Enteignungsansprüchen wenig erfolgsversprechend sein wird.
Die Gerichtspraxis spricht in solchen Fällen von einer «Nichteinzonung». Die Grundstücke hätten nie Bauzone sein dürfen, weshalb auch keine Entschädigungsansprüche bestünden. Der weitaus grösste Teil der Betroffenen wird die planungsrechtlichen Änderungen also ohne Entschädigung hinnehmen müssen. In Einzelfällen kann dies zu existentiellen Problemen führen. Mit dem GVKS sollen solche Härtefälle gemildert werden können. Für den Vollzug des Gesetzes und den Abschluss von Vereinbarungen zur Milderung finanzieller Härtefälle wird aufgrund der Sachnähe das Departement für Bau und Umwelt zuständig sein. Entsprechende Gesuche sind beim Generalsekretariat des Departements für Bau und Umwelt einzureichen.