Mit der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes will der Bund verschiedene Massnahmen des Alimentierungsberichts Teil 1 zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz umsetzen. Dazu gehören insbesondere die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und Armeeangehörige. Weiter sollen zivildienstpflichtige Personen verpflichten werden können, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation mit Unterbestand zu leisten. Die Revision wird zudem genutzt, um einzelne weitere Änderungen vorzunehmen. Neben einigen formellen Anpassungen betrifft dies in erster Linie die gesetzlichen Grundlagen für die Neuausrichtung des koordinierten Sanitätsdienstes und die Übertragung von bestimmten Aufgaben im Zusammenhang mit den stationären und mobilen Sirenen vom Bund auf die Kantone.

Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage grundsätzlich. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hält er allerdings fest, dass die vorgeschlagene Revision der erwähnten Gesetze lediglich einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Lösung der Bestandesprobleme im Bevölkerungsschutz wie auch der Armee darstellen könne. Diese Lösung sieht der Regierungsrat in einem gänzlich neuen Dienstleistungsmodell sowie in der Ausrichtung der Bestände auf die realen Bedürfnisse der Einsätze und nicht in einem relativ willkürlich bestimmten Sollbestand. Weiterhin soll es zudem möglich sein, dass Zivilschutzangehörige und Zivildienstleistende gemeinsam wie auch komplementär und zeitlich gestaffelt während Monaten wie bei der Flüchtlingsbetreuung und der Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt werden können. Zivildienstleistende müssten auch bei einer Dienstleistung in einer Zivilschutzorganisation einen mehrmonatigen Einsatz leisten können.

Personen, die bei ihrer Einbürgerung älter als 24 Jahre sind, sollen aus der Sicht des Regierungsrates zudem durch die Kantone auf die Schutzdiensttauglichkeit geprüft werden. Personen, die keinen Militärdienst leisten wollen, sollen direkt bei der Rekrutierung in ihre Wohnkantone eingeteilt werden, wenn dort ein Unterbestand in einer Zivilschutzorganisation festgestellt ist.