Mit dem Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 hat der Bund verschiedene Anpassungen von Verordnungen des Umweltrechts in eine Vernehmlassung gegeben. Es geht um die Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung), die Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung), die Lärmschutz-Verordnung und die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung.

Der Regierungsrat stimmt den Anpassungen mehrheitlich zu, wie er in seiner Vernehmlassungantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt. In einigen Artikeln fordert er jedoch weitere Anpassungen. Der Bund will die Fristverlängerung bei der Berechnung des CO2-Flottenwerts. Bisher fielen Fahrzeuge, die mehr als sechs Monate vor der Zollanmeldung zum Verkehr im Ausland zugelassen worden sind, nicht in den Geltungsbereich. Aus der Sicht des Regierungsrats ist es durch die Fristverlängerung nicht automatisch gewährleistet, dass es nicht mehr zu einem Abwarten der besagten Zeitspanne kommt. Daher würde der Regierungsrat die Einführung einer Regelung nach dem Verursacherprinzip, z.B. über eine Besteuerung des CO2-Ausstosses, vorziehen.

Weiter begrüsst der Regierungsrat die Konkretisierung des Vorsorgeprinzips bei Wärmepumpen in der Lärmschutzverordnung, da dadurch die geplante Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens im Kanton Thurgau zur Beschleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien zusätzlich unterstützt wird. Ebenfalls Unterstützung findet das «Inverkehrbringungsverbot» für Neophyten im Rahmen der Freisetzungsverordnung.