Die Information war für die Anwesenden schwere Kost, um sich spontan ein Bild machen zu können, was die praktisch ausgebliebene Fragerunde am Schluss bestätigte. Im Rahmen der Vernehmlassung bietet die Gemeinde Kontaktstunden an, welche auf den 14. Und 23. Mai angesetzt sind. Auch können spezielle Kontaktnahmen vereinbart werden.
Innenverdichtung, Ausgangslage Eidg. Abstimmung März 2013
In seiner Begrüssung wies Gemeindepräsident Roland Hardegger auf die stark angestiegene Zersiedelung hin, begründet im starken Wachstum der Bevölkerung. Der haushälterische Umgang mit Boden sei heute in der Bevölkerung und der Politik unbestritten, was auch für die notwendige Innenverdichtung zutreffe.
Die Herausforderung wahrzunehmen, seien nach dem Bundesrat, dem Kanton nun auch die Gemeinden gefordert, was nun mit dem neuen Richtplan gelöst werden soll. Hardegger stellte klar, dass die Zeiten von Einzonungen ganzer Ländereien definitiv vorbei seien. Mit dem neuen Baureglement erhalten die Gemeinden auch neue Instrumente zur Durchsetzung der Richtplanvorgaben.
Was ist neu?
Ortsplaner Armin Meier informierte eingangs über die wichtigen Vorgaben. So seien neu die Grössen der Bauzonen vorgegeben. Das Siedlungsgebiet darf nicht mehr wachsen. Spätere Neueinzonungen könnten nur noch auf öV-erschlossenem Gebiet erreicht werden. Zuzwil sei privilegiert mit der Nähe zu Wil und einer guten Erschliessung mit öffentlichem Verkehr (öV). Grundsätzlich gelte, vor Neueinzonungen innere Reserven zu nutzen. Der Richtplan ergebe sozusagen einen neuen Umgang zwischen Gemeindeplaner und Grundeigentümer.
Das Raumkonzept formuliert Entwicklungsziele und gibt die grobe Stossrichtung der Gemeindeentwicklung vor. Der Richtplan gilt als strategisches Papier für die Gemeindebehörde. Rechtsverbindlichkeit erreicht erst der nachfolgende Zonenplan. Der Richtplan beinhaltet Nutzungszuweisungen für die nächsten 25 Jahre.
Grösste Reserven in 1-Familenhausquartieren
Nach Armin Meier könnte die Innenverdichtung am einfachsten in 1-Familienhausquartieren umgesetzt werden, weil dort die grössten Reserven zu finden seien. Allerdings gelte es die Verhältnismässigkeit zu wahren, nicht gleich Mehrfamilienhäuser auf gleichem Land zu erstellen. Am Beispiel der Überbauung Sonnenberg in Zuzwil zeigte Meier auf, dass der Gemeinderat die Struktur erhalten will.
Zuzwil besitzt nach Meier ein Ortsbild von kantonaler Bedeutung. Besondere Beachtung findet die zukünftige Gestaltung des Ortskerns von Zuzwil. Auch werden Grünflächen ausgeschieden. Wenig Aussicht auf Erschliessungen gibt es für Weieren ob ungenügendem öV-Angebot. In Züberwangen wird dem Erhalt von Grünzonen Beachtung geschenkt.
Zukünftige Erschliessungsideen
Im Ausblick informierte der Gemeindepräsident über zukünftige sinnvolle Erschliessungen. Dazu gehört ein Wohngebiet auf dem Looberg, dank guter Reichweite zum öV. Dem ortsansässigen Gewerbe sollen Weiterentwicklungen gesichert bleiben, was in einem Landabschnitt im Industriequartier möglich wäre. An der Henauerstrasse neben der Landi ist ein Erschliessungsgebiet für öffentliche Bauten wie Feuerwehr oder Werkhof angedacht.
Noch im Dezember besprach der Gemeinderat mit dem Kanton die bereits frühere Idee der Sportplatzverlagerung ins Gebiet nahe dem WHP-Lindenbaum. Der Kanton stimmt dem nur zu, wenn gleichzeitig die bisherigen Sportplätze reduziert werden, in einer Volksabstimmung belegt. (siehe Detailpläne)






Baureglement mit umfassenden Anpassungen
Das neue Baureglement sieht keine Geschoss-festlegungen mehr vor, sondern nur noch Gesamthöhe oder Gesamtvolumen. Es werden nur noch kleine Grenzabstände vorgeschrieben. Die Gemeinde werde weitergehend je nach Situation die Interessen der Grundeigentümer gegenüber den Interessen der Gesellschaft abwägen müssen.
Weiteres Vorgehen
Bereits läuft die Vorprüfung des Richtplans beim Kanton. Ob langen Prüfzeiten läuft parallel auch die Vernehmlassung. Noch im zweiten Quartal 2019 startet die Nutzungsplanung. Nach Roland Hardegger seien sie zuversichtlich im geplanten Ablauf, da bisher keine Gegensteuer sichtbar seien.