Das Lehmtobel wurde während mehrerer Jahrzehnte als Ablagerungsplatz und Kehrichtdeponie genutzt. Dabei wurde der Bach eingedolt und das Tobel teilweise aufgefüllt.
Belastete Sickerwässer
Eine Sanierung ist notwendig, weil die Sickerwässer mit Schadstoffen aus der Deponie belastet sind. Diese Sickerwässer gelangen aus der Deponie in den Lehmtobelbach. Ausserdem sind die Böschungen der Abfalldeponie instabil und die Eindolung in einem baulich schlechten Zustand.
Das Projekt umfasst unter anderem die Offenlegung des Lehmtobelbachs zwischen der Kantonsstrasse bis hin zum offenen Abschnitt im Lehmtobel. Im oberen Abschnitt wird das Gewässer als Flachstrecke mit wechselnden, naturnahen Böschungsneigungen ausgebildet.
Mehrkosten
Im Frühling 2010 hat die Bürgerschaft für die Sanierung der Deponie Lehmtobel und für den Ausbau des Lehmtobelbachs einen Bruttokredit von 2,57 Millionen Franken gesprochen. Das Baudepartement des Kantons St.Gallen hat das Projekt im März 2016 genehmigt.
Erkenntnisse aus der Detailprojektierung machen nun einen Nachtragskredit notwendig. Die Bruttokosten für das gesamte Projekt betragen neu 4,28 Millionen Franken. Nach Abzug der Bundes- und Kantonsbeiträge und des bereits im Frühling 2010 gesprochenen Baukredits wird ein Nachtragskredit von 781'000 Franken benötigt. Die Mehrkosten sind auf die schlechten Baugrundverhältnisse, die dadurch notwendigen Baugrundsicherungen sowie auf die markant höheren Aushubmengen und die daraus resultierenden Deponiegebühren zurückzuführen.
40-tägige Referendumsfrist
Damit im Dezember 2018 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, wurden die Baumeisterleistungen im Juni 2018 öffentlich ausgeschrieben. Vorbehältlich der Gewährung des Nachtragskredits und des fakultativen Referendums. Der Gemeinderat hat den Nachtragskredit genehmigt und diesen für das Referendumsverfahren freigegeben.
Am Montag, 8. Oktober 2018, beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis 16. November 2018 dauert. Während dieser Zeit können die Projektunterlagen im Gemeindehaus am Anschlagbrett im 3. Stock eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Amtliche Publikationen» aufgeschaltet. Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig.