Wer interessiert sich für 975 Quadratmeter Land an der Oberwisen 6 mitten in Lenggenwil? Dort steht auf 144 Quadratmetern ein grünes Wohnhaus, die restlichen 831 Quadratmeter sind Gartenanlage. Das Spezielle dabei: Dieses Stück Land steht nicht zum Verkauf, es wird aufgrund eines Gerichtsentscheides öffentlich versteigert. Am 28. August um 13.30 Uhrwaltet die Niederhelfenschwiler Gantkommission ihres Amtes. Die Versteigerung findet im Sitzungszimmer des Gemeindehauses von Niederhelfenschwil statt. Bereits sechs Tage zuvor kann das zu versteigernde Gebäude am 22. August zwischen 14 und 16 Uhr besichtigt werden. Die Steigerungsbedingungen sind zwischen dem 6. und dem 20. August auf der Ratskanzlei Niederhelfenschwil öffentlich einsehbar.

Doch warum kommt es zu dieser Versteigerung? «Es handelt sich um eine richterlich angeordnete Versteigerung. Wir können aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen keine vertieften Angaben zu den Gründen der Versteigerung machen», sagt Niederhelfenschwils Gemeindepräsident Simon Thalmann, der auch Präsident der Gantkommission ist.

Privatcheck wird nicht akzeptiert
Bei der Versteigerung muss man entweder die nötige Portion Kleingeld oder einen Check dabei haben. Denn unmittelbar vor dem Zuschlag wird eine Anzahlung von 50'000 Franken fällig. Diese ist in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order der Gemeinde Niederhelfenschwil ausgestellten Bankcheck zu leisten. Ein Privatcheck wird nicht akzeptiert. Der restliche Zuschlagspreis ist spätestens innert zehn Tagen seit der Steigerung zu zahlen.

Ganz grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Versteigerungen. Ist ein Haus Teil der Konkursmasse, kommt es zu einer konkursrechtlichen Versteigerung. Hat die Bank einen Eigentümer betrieben oder wurde eine Liegenschaft gepfändet, gibt es eine betreibungsrechtliche Steigerung. Oder aber es wird, wie in diesem Fall in Lenggenwil, aufgrund eines Richterspruchs eine öffentlich-amtliche Versteigerung angeordnet.