Eigentlich haben die Niederhelfenschwiler Stimmbürger bereits im Jahr 2014 grünes Licht gegeben. Vermeintlich. Damals sagten sie an der Urne mit deutlichem Mehr Ja zur Umzonung der entsprechenden Parzelle. Der Mist war damit aber noch nicht geführt. Im vergangenen Sommer hat das Baudepartement des Kantons St. Gallen entschieden, dass das geplante Gebäude nicht zonenkonform ist. Seither wurde es – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung – ruhig in dieser Thematik.
Die Sache ist aber noch nicht gegessen. In der Folge fanden Gespräche mit allen Beteiligten statt. Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision der Gemeinde Niederhelfenschwil wurde die Arbeitsnutzung im «Geren» analysiert und neu ausgelegt. Aufgrund dessen entschied der Gemeinderat im März, eine vorgezogene Behandlung sämtlicher Arbeitszonen im Gemeindegebiet anzugehen. Es soll Klarheit über die Situation im «Geren» geschaffen werden, schreibt die Gemeinde Niederhelfenschwil in einer Mitteilung.
Abstimmung als Indikator
Dies bedeutet, dass die heutigen Gewerbe- und Industriezonen vorzeitig in die neuen sogenannten «Arbeitszonen» überführt werden. Die Grundlagen der jetzigen Gewerbe- und Industriezonen werden 1:1 auf die neuen Arbeitszonen übernommen. Im Bereich, in dem sich die Gebr. Eisenring AG ansiedeln möchte, soll eine neue Arbeitszone mit grösseren Regelbaumassen geschaffen werden, um diese Ansiedlung zu ermöglichen. Da sich zur Ansiedlung der Gossauer Holzveredelungsfirma verschiedene Meinungen gegenüberstehen, führt der Gemeinderat eine Grundsatzabstimmung über dieses Vorgehen durch. Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Niederhelfenschwil entscheidet an der Urne, ob die neue Zone mit den grösseren Regelbaumassen eingeführt werden soll oder nicht.
Die Vorprüfung der Teilrevision des Zonenplans ist aktuell beim Kanton St. Gallen hängig. Die Grundsatzabstimmung soll trotzdem noch im laufenden Jahr durchgeführt werden. Danach muss die Teilrevision des Zonenplans trotzdem dem fakultativen Referendum unterzogen werden. Der Niederhelfenschwiler Gemeinderat geht man davon, dass sich das Resultat der Grundsatzabstimmung bei der öffentlichen Auflage widerspiegelt.