#Änderung der Handelsregisterverordnung, Konkurs

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In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hält der Regierungsrat allerdings fest, dass aufgrund der vorgesehenen Neuerungen, insbesondere der Meldepflicht der Steuerbehörden an die Handelsregisterämter, für letztere ein nicht unbedeutender Mehraufwand verbunden sein wird.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 30. April 2023 13:40 Uhr Artikel
Einverstanden, aber: Aufwand steigt
Der Regierungsrat ist mit der Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA einverstanden. Mit diesen Verordnungsanpassungen soll das... mehr
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