#Änderung des Bundesgesetzes, Regierungsrat

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Vorentwurf der Kommission für Wirtschaft und Arbeit des Nationalrates für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) ab. Aus seiner Sicht ist das Arbeitsgesetz bereits heute genügend flexibel, denn schon heute bestehen zahlreiche Ausnahme- und Spezialbestimmungen, die den Betrieben eine Flexibilisierung ermöglichen.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 09. Februar 2023 07:46 Uhr Artikel
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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Vorentwurf der Kommission für Wirtschaft und Arbeit des Nationalrates für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und... mehr
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