#Bauen, Vorschriften, Urteil

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Kurz vor Weihnachten hat ein Bauherr verschiedene Medien informiert, dass er sich nicht an einen Baustopp der Gemeinde Flawil halte. Das Erstellen, Abbrechen und Umnutzen von Bauten und Anlagen ist bewilligungspflichtig. Mit den Grab- und Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung rechtskräftig ist.
Flawil 09. März 2023 15:12 Uhr Artikel
Bauherr setzte sich über Vorlagen hinweg
Kurz vor Weihnachten hat ein Bauherr verschiedene Medien informiert, dass er sich nicht an einen Baustopp der Gemeinde Flawil halte. Das Erstellen, Abbrechen und Umnutzen von Bauten und Anlagen ist... mehr
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