#Beschwerde, Windenergie

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Der Gemeinderat reichte beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau fristgerecht Beschwerde ein betreffend der Nichtgenehmigung der Ortsplanung im Bereich Windenergie. Betroffen sind der Kommunale Richtplan, Kapitel 2.1 Windenergie und das Baureglement Art. 44. Die Beschwerde soll erwirken, dass auch diese Teile der Ortsplanung genehmigt werden und geschieht in Rücksprache mit der Politischen Gemeinde Braunau.
TOGGENBURG, NACHBARSCHAFT 26. Januar 2023 11:15 Uhr Artikel
Eine Beschwerde zu Windenergie beim Verwaltungsgericht
Der Gemeinderat reichte beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau fristgerecht Beschwerde ein betreffend der Nichtgenehmigung der Ortsplanung im Bereich Windenergie. Betroffen sind der Kommunale... mehr
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