#Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, Tarife

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Mit der Annahme einer Motion hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu ändern. Mit dem Entwurf soll die Kompetenz des Eidgenössischen Departements des Innern zur Festsetzung des Tarifs der Analysenliste aufgehoben werden.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 18. März 2023 09:18 Uhr Artikel
Eine Einigung bei den Tarifen?
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Änderung des «Bundesgesetzes über die Krankenversicherung: Verhandlung der Tarife der Analysenliste» ab. In seiner Vernehmlassungsantwort äussert er... mehr
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