#Gerichtsurteil, Tierhalteverbot, Missbrauch

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Das gegen U.K. vom Veterinäramt im Nachgang an die Hofräumung geführte verwaltungsrechtliche Verfahren ist schon seit rund zwei Jahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Tierhalteverbotsentscheid des Veterinäramts wurde dabei sowohl vom Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau als auch vom Bundesgericht als rechtmässig bestätigt.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 22. März 2023 15:21 Uhr Artikel
Richtigstellung: Tierhalteverbot gegen U.K. hat unverändert Bestand
Am Dienstagnachmittag hat das Bezirksgericht Arbon im «Fall Hefenhofen» die erstinstanzlichen Strafurteile eröffnet. Dabei hatte das Gericht unter anderem auch über ein von der Staatsanwaltschaft... mehr
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