#Geschenke, Verordnung, Thurgau

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Neu geregelt wurde das Verbot zur Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen. Es ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt, Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile, die im Zusammenhang mit ihrer Diensterfüllung stehen oder stehen könnten, für sich oder andere Personen zu beanspruchen, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 10. Dezember 2022 14:37 Uhr Artikel
Keine Geschenke: Regierungsrat genehmigt die Rechtsstellungsverordnung
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Besoldungsverordnung genehmigt. Dabei geht es unter anderem um die Anpassungen im jährlichen Mitarbeitergespräch, die Leistungs- und... mehr
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