#Gewalt, Asyl

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Die vorgeschlagene Gesetzesänderung geht auf Vorwürfe zurück, in den Zentren des Bundes komme es zu Gewaltanwendung durch die Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste. Das Staatssekretariats für Migration hat deshalb die Gewährleistung der Sicherheit in den Zentren des Bundes untersuchen lassen. Im daraus folgenden Bericht wurde festgehalten, dass in den Zentren keine systematische Gewalt angewandt wird und die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 29. April 2023 11:37 Uhr Artikel
Untersuchung zeigt: keine systematische Gewalt angewandt
Der Regierungsrat ist mit der Änderung des Asylgesetzes (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes) grundsätzlich einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische... mehr
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