#Impfung, Entschädigung, Thurgau

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Die Arztpraxen und Apotheken sind ein wichtiger Pfeiler des kantonalen Impfdispositivs. Daher hat der Regierungsrat beschlossen, den im Kanton Thurgau zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apotheker mit Impfbewilligung in Ergänzung zur Pauschale gemäss Tarifvertrag pro Impfung gegen Covid-19 unter Anrechnung der durch die Krankenversicherung geleisteten Impfpauschale mit insgesamt 45 Franken zu entschädigen.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 11. Dezember 2022 14:42 Uhr Artikel
Arztpraxen werden pro Impfung entschädigt
Die Arztpraxen und Apotheken sind ein wichtiger Pfeiler des kantonalen Impfdispositivs. Daher hat der Regierungsrat beschlossen, den im Kanton Thurgau zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie... mehr
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