#Lehrpersonen, Anpassung

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Lehrpersonen des Brückenangebots werden heute nur dann gleich wie die Sekundarlehrpersonen eingereiht, wenn sie ein Pensum von mindestens 50 Prozent unterrichten und Berufserfahrung haben. Mit der Änderung der Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufsfach- und Mittelschulen hat der Regierungsrat dies nun korrigiert. Die Mehrkosten der neuen Einreihung der Lehrpersonen des Brückenangebots betragen jährlich 40'600 Franken.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 20. Mai 2023 05:56 Uhr Artikel
Anpassungen für Lehrpersonen der Berufsfach- und Mittelschulen
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufsfach- und Mittelschulen genehmigt. Neu geregelt werden unter anderem die... mehr
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