#Leinenpflicht, Regierungsrat

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Im Rahmen der parlamentarischen Beratung dieser Vorlage verlangte der Grosse Rat indes, dass diese Bestimmung im Hundegesetz zu platzieren sei. In der Folge wurde das Hundegesetz ergänzt: Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Diese Bestimmung gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 28. April 2023 14:35 Uhr Artikel
Hunde an die Leine
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden genehmigt. Laut dem vom Grossen Rat verabschiedeten Hundegesetz müssen Hunde vom 1. April bis am 31.... mehr
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