#Mobiles Arbeiten, Regelung

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Schaffung eines Bundesgesetzes über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen. In seiner Vernehmlassungsantwort regt er jedoch an, dass die Formen des mobilen Arbeitens und die daraus folgenden abzugsfähigen Kosten detaillierter geregelt werden.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 24. März 2023 09:56 Uhr Artikel
Auch die Abzüge beim mobilen Arbeiten sollen geregelt werden
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Schaffung eines Bundesgesetzes über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen. In seiner Vernehmlassungsantwort... mehr
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