#Tierhalteverbot, Landwirt, Regierungsrat

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Thurgau Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil gegen den Tierhalter U.K. angemeldet hat. Bis zum Vorliegen des schriftlichen Urteils wird sich der Regierungsrat nicht weiter zum Verfahren äussern. Er hält indes fest, dass die politische Aufarbeitung mit dem Einsetzen einer Untersuchungskommission bereits stattgefunden hat.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 28. März 2023 13:01 Uhr Artikel
Regierungsrat nimmt von der Berufung Kenntnis
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Thurgau Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil gegen den Tierhalter U.K. angemeldet hat. Bis zum Vorliegen... mehr
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